Blitzer Statistik für die Jahre 2014 bis 2018

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte Sie hiermit um die Übersendung der Statistiken zu den Verkehrskontrollen im Raum Bielefeld.

Gewünschte Inhalte:
- Datum
- Aufstellungsort (Straßenname)
- Blitzeridentifikationsnummer
- Start- und Enddatum der Verkehrsüberprüfung
- Dauer
- Zulässige Geschwindigkeit
- Maximale Geschwindigkeit, ab der der Blitzer auslöst
- Anzahl gemessener Fahrzeuge
- Summe Anzeigen
- Summe Verwarnungen
- Summe Fahrverbote
- Summe pro Geschwindigkeitsübertretung
-> Beispiel: "06 bis 10kmH zu schnell: 5 Fahrzeuge, 11 bis 15kmH zu schnell: 10 Fahrzeuge"

Gewünschtes Format:
- Excel (.xls oder .xlsx) oder
- CSV (.csv)

gewünschter Übertragungsweg:
- elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download

Verwendungszweck:
- Regionsspezifische Datenanalyse

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    1100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie hiermit…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blitzer Statistik für die Jahre 2014 bis 2018 [#140536]
Datum
11. Mai 2019 11:19
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte Sie hiermit um die Übersendung der Statistiken zu den Verkehrskontrollen im Raum Bielefeld. Gewünschte Inhalte: - Datum - Aufstellungsort (Straßenname) - Blitzeridentifikationsnummer - Start- und Enddatum der Verkehrsüberprüfung - Dauer - Zulässige Geschwindigkeit - Maximale Geschwindigkeit, ab der der Blitzer auslöst - Anzahl gemessener Fahrzeuge - Summe Anzeigen - Summe Verwarnungen - Summe Fahrverbote - Summe pro Geschwindigkeitsübertretung -> Beispiel: "06 bis 10kmH zu schnell: 5 Fahrzeuge, 11 bis 15kmH zu schnell: 10 Fahrzeuge" Gewünschtes Format: - Excel (.xls oder .xlsx) oder - CSV (.csv) gewünschter Übertragungsweg: - elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download Verwendungszweck: - Regionsspezifische Datenanalyse Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihrer Mail bestätige ich. Sie werden zu gegebener Zeit eine Antwort erh…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
WG: Blitzer Statistik für die Jahre 2014 bis 2018 [#140536]
Datum
13. Mai 2019 11:55
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihrer Mail bestätige ich. Sie werden zu gegebener Zeit eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie eine Datei mit den gewünschten statistischen Werten zur weiteren …
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Blitzer Statistik für die Jahre 2014 bis 2018 [#140536]
Datum
26. Juni 2019 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie eine Datei mit den gewünschten statistischen Werten zur weiteren Verwendung. Daten der Jahre 2014 und 2015 liegen hier in keiner Form mehr vor, sodass Ihnen diese nicht zur Verfügung gestellt werden können. Bitte beachten Sie, dass die Zurverfügungstellung der Daten zu den jeweiligen Messeinsätzen (Datum, Aufstellungsort, Gerätenummer, Dauer etc.) nicht im Detail vorliegen und zunächst aufbereitet werden müssten. Der damit verbundene Arbeitsaufwand wäre unverhältnismäßig hoch, da diese Daten händisch aus Messprotokollen notiert werden müssten. Ich stelle Ihnen frei, diese Daten in meiner Dienststelle selbst zu ermitteln, die Leitz-Ordner mit den Messprotokollen würden Ihnen hier zur beaufsichtigten Durchsicht zu Verfügung gestellt werden. Eine weitergehende Erläuterung durch Mitarbeiter findet nicht statt. Sie müssen bei dieser Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten mit Kosten von 10 bis 1.000 Euro rechnen, Zif. 1.3 Anlage 1 zur Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW. Für die Benennung einer genaueren Gebühr setzen Sie sich bitte vorab mit mir in Verbindung und besprechen den beabsichtigten Umfang der Einsichtnahme. Eine Stellungnahme zum Auslösewert der einzelnen Messgeräte lehne ich ab, da eine Bekanntgabe dieser Informationen zu einer Verbreitung über die elektronischen Medien führen könnte. Dieses detaillierte Wissen über die Funktionsweise der Geräte und des taktischen Vorgehens könnte missbräuchlich ausgenutzt werden. Hieraus ergeben sich Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, so dass Ihr Antrag insoweit nach § 6 lit. a IFG NRW abgelehnt wird. Ihnen steht gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zu, die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW anzurufen. Mit freundlichen Grüßen