"Block auf Zoll" - Kosten

Wie viel hat die Werbeaktion "Block auf Zoll" gekostet?

Wie viele Personen waren auf dem Server?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel hat die We…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Block auf Zoll" - Kosten [#195894]
Datum
24. August 2020 20:44
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel hat die Werbeaktion "Block auf Zoll" gekostet? Wie viele Personen waren auf dem Server?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195894/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Werbekampagne "Block auf Zoll" Generalzolldirektion O 1004-2020.00054…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Werbekampagne "Block auf Zoll"
Datum
25. August 2020 10:11
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2020.00054-DI.B.16 (202000196468) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 24. August 2020 bezüglich der Werbekampagne "Block auf Zoll" ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Dienstbetrieb kann es ggf. zu einer Überschreitung der Monatsfrist kommen. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Werbekampagne "Block auf Zoll" Generalzolldirektion O 1004-2020.00054…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Werbekampagne "Block auf Zoll"
Datum
25. August 2020 13:24
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2020.00054-DI.B.16 (202000196816) Sehr geehrteAntragsteller/in nach vorläufiger Prüfung des Sachverhalts gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag zumindest teilweise abzulehnen sein wird. Ich bin daher gehalten, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erstellen, dessen Bekanntgabe wegen der rechtlich gebotenen präzisen Bestimmung des Adressaten und des Beginns und Ablaufs der Widerspruchsfrist nachvollziehbar sein muss. Vor diesem Hintergrund erbitte ich die Mitteilung einer zustellfähigen Adresse (Name und Adresse). Um Ihre personenbezogenen Daten nicht einem großen Personenkreis zugänglich zu machen, rege ich an, mir diese an die in der Signatur angegebenen Adresse zu übersenden. Bis zur Mitteilung der erbetenen Daten setze ich die weitere Bearbeitung Ihres Antrags aus. Soweit ich bis zum 18. September 2020 keine Nachricht erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer inhaltlichen Befassung mit Ihrem Antrag haben. Mit freundlichen Grüßen