Blockade der LWKs - Versorgung der Bundesbürger

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sehr << Antragsteller:in >>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragst…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockade der LWKs - Versorgung der Bundesbürger [#208850]
Datum
16. Januar 2021 15:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208850/

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Bundeskanzleramt
WG: K-400 463/21/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrich…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: K-400 463/21/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
28. Januar 2021 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, die uns zur Beantwortung zugeleitet wurde. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist aktuell nicht gefährdet. Die Bundesregierung unterstützt die Aufrechterhaltung der Lieferketten und das ordnungsgemäße Funktionieren von Güterverkehrs- und Logistikprozessen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu gefährden. Wir sind hierzu mit den Verbänden der Logistikwirtschaft in ständigem Dialog. Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Infektionszahlen weltweit und insbesondere auch in unseren Nachbarländern ist die Quarantäne nach erfolgter Einreise aus ausländischen Risikogebieten ein wichtiger Baustein zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Unsere zentralen Ziele in dieser Zeit sind, die Gesundheit der Menschen zu bewahren und das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen. Um dies zu erreichen, sind effektive Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens unerlässlich. Mit der Muster-Quarantäneverordnung hat der Bund eine empfehlende Arbeitshilfe für die Länder erarbeitet, die auch Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht für den Transport- und Beförderungsbereich vorsieht. Maßgeblich sind jedoch die jeweiligen Landesquarantäneverordnungen. Auch wenn sich die Bundesregierung für möglichst einheitliche Regelungen einsetzt, kann es im Einzelnen Abweichungen geben, insbesondere in Bezug auf die Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Die Länder haben dadurch aber zugleich die Möglichkeit, unterschiedliche regionale Gegebenheiten und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung prüft auf Grundlage des Infektionsgeschehens fortwährend, inwieweit die bestehenden Regelungen angepasst werden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik… Mit freundlichen Grüßen