Blockaden auf Twitterkanal

Die Polizei Saarland betreibt unter dem Namen @PolizeiSaarland einen Twitterkanal (https://twitter.com/PolizeiSaarland). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Polizei Sa…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal [#25984]
Datum
8. Januar 2018 03:15
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Polizei Saarland betreibt unter dem Namen @PolizeiSaarland einen Twitterkanal (https://twitter.com/PolizeiSaarland). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv? Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
8. Januar 2018 03:22
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird.