Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Hamburg

Anfrage an: Polizei Hamburg

Die Polizei Hamburg betreibt unter dem Namen @PolizeiHamburg einen Twitterkanal (https://twitter.com/PolizeiHamburg). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Hamburg [#25985]
Datum
8. Januar 2018 03:21
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Polizei Hamburg betreibt unter dem Namen @PolizeiHamburg einen Twitterkanal (https://twitter.com/PolizeiHamburg). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv? Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang erhalten Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichem…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Hamburg [#25985]
Datum
26. Januar 2018 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
196,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang erhalten Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichem Gruß