Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Sachsen Anhalt

Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei in Sachsen Anhalt auf https://twitter.com betreibt im einzelnen:

Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: B…
An Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Sachsen Anhalt [#25997]
Datum
8. Januar 2018 04:10
An
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei in Sachsen Anhalt auf https://twitter.com betreibt im einzelnen: Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv? Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Fachabteilung im Ministerium für Inn…
Von
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Sachsen Anhalt [#25997]
Datum
8. Januar 2018 17:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Fachabteilung im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Str. 2/am Platz des 17. Juni , 39112 Magdeburg abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich gern. 1. Bitte nennen Sie alle Accounts…
Von
Ministerium für Inneres und Sport - Antikorruption - Sachsen-Anhalt
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Sachsen Anhalt [#25997]
Datum
19. Januar 2018 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich gern. 1. Bitte nennen Sie alle Accounts, die die Polizei Sachsen-Anhalt auf http://twitter.com betreibt. @polizeiPDOst @polizeiPDSued @polizeiPDNord @FHPolizeiLSA 2. Wie viele Personen bzw. andere Twitter-Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Accounts blockiert bzw ruhig gestellt? Wie viele blocks und mutes sind zum Zeitpunkt der Anfrage aktiv? Bei den Twitter-Accounts @polizeiPDOst, @polizeiPDNord und @FHPolizeiLSA gab und gibt es keine blockierten und stumm geschalteten Accounts. Beim Twitter-Account @polizeiPDSued waren und sind fünf Accounts/ Nutzer blockiert und keiner stumm geschaltet. Eine Blockierung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn ein Nutzer durch sein Verhalten wiederholt und gröblich die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei behindert. Die Auskunft ergeht kostenfrei, da in diesem Fall aufgrund des bisher entstandenen Aufwandes auf die Kosten aus Billigkeitsgründen verzichtet werden kann. Grundsätzlich werden für die Durchführung des Informationszugangsgesetzes werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (vgl. § 10 Abs. 1 IZG LSA i.V.m. der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt, IZG LSA KostVO). Der Ermittlung der zu erhebenden Gebühr wird grundsätzlich der erforderliche Zeitaufwand zugrunde gelegt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 AllGO LSA sind für Beamte der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt 71 Euro und für Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 57 Euro als Stundensatz zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist nach § 3 Abs. 2 AllGO ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen. Mit freundlichen Grüßen