Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Wismar

Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei Neubrandenburg auf https://twitter.com betreibt im einzelnen:

Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nen…
An Polizeiinspektion Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Wismar [#25994]
Datum
8. Januar 2018 03:57
An
Polizeiinspektion Wismar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie für alle Accounts, die die Polizei Neubrandenburg auf https://twitter.com betreibt im einzelnen: Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme des jeweiligen Twitter Accounts blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv? Bitte nennen Sie auch die jeweiligen Gründe für die 'blocks' und 'mutes'.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeiinspektion Wismar
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten eine Anfrage an die PI Wismar gestellt, welche jedoch die Twit…
Von
Polizeiinspektion Wismar
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal der Polizei Wismar [#25994]
Datum
12. Januar 2018 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten eine Anfrage an die PI Wismar gestellt, welche jedoch die Twitter Accounts der Polizei in Neubrandenburg betraf. Die Anfrage wurde daher zuständigkeitshalber an uns weiter geleitet. Sowohl die PI Neubrandenburg (@Polizei_MSE) als auch wir als Polizeipräsidium (@Polizei_PP_NB) verfügen über einen Twitteraccount. Lediglich wir im PP Neubrandenburg haben einen Nutzer geblockt. Dieser Account ist bis heute geblockt. Der Grund dafür waren anhaltendende politische Äußerungen mit Verstößen gegen die Netiquette. Muted Personen haben beide Accounts nicht. Mit freundlichen Grüßen