Blockaden auf Twitterkanal

Anfrage an: Thüringer Polizei

Die Polizei Thüringen betreibt unter dem Namen @polizei_thuer einen Twitterkanal (https://twitter.com/polizei_thuer). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Poli…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blockaden auf Twitterkanal [#25982]
Datum
8. Januar 2018 03:06
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Polizei Thüringen betreibt unter dem Namen @polizei_thuer einen Twitterkanal (https://twitter.com/polizei_thuer). Wieviele Personen bzw. andere Twitter Accounts wurden seit Inbetriebnahme blockiert (blocked) bzw. ruhig gestellt (muted) ? Wieviele 'blocks' und 'mutes' sind zum Zeitpunkt dieser Anfrage aktiv?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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