Blocklisten der Twitter-Accounts

- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts
- soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)

Ergebnis der Anfrage

Die Bundespolizeidirektion Stuttgart betreibt folgenden Twitter-Accounts:
@bpol_bw,
@bpol_bw_kn,
@bpol_bw_og

Es wurden bisher keine Accounts blockiert oder stuttmgeschaltet.

Die Bundespolizeidirektion orientiert sich am Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Az.: WD 3 -3000 -044/18).

Das Gutachten ist hier zu finden: https://www.andrej-hunko.de/start/downl…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste über a…
An Bundespolizeidirektion Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blocklisten der Twitter-Accounts [#205633]
Datum
13. Dezember 2020 13:43
An
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts - soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205633/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Stuttgart
IFG-Anfrage vom 13.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mail vom 13.12.2020, übersende ich…
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
IFG-Anfrage vom 13.12.2020
Datum
14. Dezember 2020 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mail vom 13.12.2020, übersende ich in der Anlage ein Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage vom 13.12.2020 [#205633] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ic…
An Bundespolizeidirektion Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage vom 13.12.2020 [#205633]
Datum
14. Dezember 2020 12:09
An
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ich möchte darauf hinweisen, dass die PLZ Ihres Schreibens von meiner Angabe abweicht. Vermutlich handelt es sich um einen Tippfehler Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205633/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Ihre IFG-Anfrage vom 13.12.2020 Bundespolizeidirektion Stuttgart Böblingen, den 17. Dezember 2020 Sehr geehr…
Von
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 13.12.2020
Datum
17. Dezember 2020 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion Stuttgart Böblingen, den 17. Dezember 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen die Antwort der Bundespolizeidirektion Stuttgart zu Ihrer IFG-Anfrage vom 13. Dezember 2020. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 13.12.2020 [#205633] Zu AZ.: [geschwärzt] ([geschwärzt]) Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bundespolizeidirektion Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 13.12.2020 [#205633]
Datum
17. Dezember 2020 13:11
An
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Zu AZ.: [geschwärzt] ([geschwärzt]) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die vorbildhaft fristgerechte und vollständige Beantwortung meiner Fragen. Meine Anfrage ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 205633 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]