Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts
- soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    42,50 Euro
  • 8 Follower:innen
Bengt Rüstemeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Berlin [#184344]
Datum
10. April 2020 12:21
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts - soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 184344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184344 Postanschrift Bengt Rüstemeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier
Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) IFG 33.20 Sehr geehrter Herr Rüstemeier, mit E-…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Mai 2020 13:29
Status
Warte auf Antwort
IFG 33.20 Sehr geehrter Herr Rüstemeier, mit E-Mail vom 10. April 2020 stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Übersendung folgender Informationen: - eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts - soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten). Die begehrten Auskünfte können erteilt werden. Unter Berücksichtigung des zur Erstellung der Antwort erforderlichen Aufwands wird bei Erteilung der Auskunft voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr von circa 45,- Euro erhoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem o.g. Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Bengt Rüstemeier
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Polizei Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]
Datum
6. Mai 2020 19:46
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> an dem Antrag halte ich fest. Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 184344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184344
Polizei Berlin
Automatische Antwort: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344] Seh…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Automatische Antwort: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]
Datum
6. Mai 2020 19:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit nicht im Dienst. Bitte senden Sie Ihre E-Mails an das Dienststellenpostfach <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bengt Rüstemeier
AW: Automatische Antwort: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]…
An Polizei Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
AW: Automatische Antwort: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]
Datum
6. Mai 2020 19:49
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> an dem Antrag halte ich fest. Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 184344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184344
Bengt Rüstemeier
AW: Automatische Antwort: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]…
An Polizei Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
AW: Automatische Antwort: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]
Datum
16. Mai 2020 10:48
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Berlin“ vom 10.04.2020 (#184344) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 184344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184344
Bengt Rüstemeier
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344] Sehr geehrte<< Anrede >&g…
An Polizei Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]
Datum
28. Mai 2020 11:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Berlin“ vom 10.04.2020 (#184344) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 184344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184344
Polizei Berlin
AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344] Sehr geehrter Herr Rü…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#184344]
Datum
28. Mai 2020 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Berlin“ vom 10.04.2020 (#184344) befindet sich in der abschließenden Bearbeitung. Der Bescheid wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Berlin [#1…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Berlin [#184344] Ihre E-Mail vom 10. April 2020 über www.fragdenstaat.de Sehr geehrter Herr Rüstemeier, mit o.g. E-Mail stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts 2. für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts 3. soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts 4. für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten). Auf Ihren Antrag ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag zu den Anfragen 1. - 3. gebe ich statt. Im Übrigen lehene ich den Antrag ab. 2. Für die Akteneinsicht wird eine Gebühr in Höhe von 42,50 Euro festgesetzt. Ich bitte Sie, die Zahlung des Betrages von 42,50 Euro innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides unter Angabe der folgenden Buchungsmerkmale Empfangsberechtigter: Landeshauptkasse Berlin IBAN: DE12 100100100000137106 BIC: PBNKDEFF100 Verwendungszweck: Kassenzeichen 0930008629182 IFG 33.20 vorzunehmen. Begründung: Zu 1. Die Aktenauskunft zu den Anfragen 1. - 3. wird durch nachstehende Antworten erteilt. Da derzeit kein Account blockiert wird, kann zu 4. keine Auskunft erteilt werden. Antwort zu 1.: Die Polizei Berlin betreibt folgende Twitter-Accounts: Polizei Berlin @polizeiberlin Polizei Berlin Einsatz @polizeiberlin_E Polizei Berlin Prävention @polizeiberlin_K Polizei Berlin International @polizeiberlin_I Antwort zu 2: Ausschließlich auf dem Account @polizeiberlin wurde in der Vergangenheit ein Account blockiert. Dieser blockierte Account wurde zwischenzeitlich durch Twitter gelöscht. Antwort zu 3: Die Polizei Berlin ist gem. Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet allen Nutzenden eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewähren. Kein Account wird unbegründet gemutet oder blockiert. Diese Maßnahme wird im Einzelfall für den Account geprüft, eine Liste bestimmter Kriterien ist nicht vorhanden. Über den auf @polizeiberlin blockierten Account wurde Werbung betrieben. Das Unternehmen Twitter, Inc. veröffentlichte eine Warnmeldung zu diesem Account. Mittlerweile wurde der Account durch Twitter gelöscht. Zu 2.: Die Wahrnehmung Ihres Informationsrechts nach § 16 IFG Berlin, zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. 160), ist gebührenpflichtig. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.06.2019 (GVBl. S. 284), in Verbindung mit § 5 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24.11.2009 (GVBl. S. 707, 894), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.03.2020 (GVBl, S 226) und den Tarifstellen 1004 b) Nr. 1 und 1004 d) der Anlage zur VGebO, beträgt die Gebühr für eine einfache Aktenauskunft nach dem IFG 5,- bis 100,- Euro. Die Höhe der Gebühr ist gemäß § 5 Nr. 2 VGebO nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der AMtshandlung ergeben, bemessen. Für die verwaltungsmäßigen Tätigkeiten der Vorbereitung der Auskunft ist ein zeitlicher Aufwand von 45 Minuten entstanden. Somit ist eine Gebühr in Höhe von 42,50 Eure festzusetzen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Prolizeipräsidenten in Berlin, Keibelstraße 36, 10178 Berlin, zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüße