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Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Hamburg

Anfrage an: Polizei Hamburg

- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts
- soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten) mit dem jeweiligen Grund für das Blockieren oder Stummschalten des Accounts

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Hamburg [#195487]
Datum
18. August 2020 14:14
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts - soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten) mit dem jeweiligen Grund für das Blockieren oder Stummschalten des Accounts
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195487/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
AW: Antrag nach HmbTG, Thema: Blocklisten der Twitter-Accounts Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfr…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG, Thema: Blocklisten der Twitter-Accounts
Datum
3. September 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Thema Blocklisten der Twitter-Accounts der Polizei Hamburg [#195487] vom 18.08.2020 ist der Polizei Hamburg, PÖA 2, zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet worden. Ihr Anliegen wird wie folgt beantwortet: Derzeit wird durch die Polizei Hamburg nur der Twitter-Account @polizeihamburg (https://twitter.com/PolizeiHamburg) betrieben. Mit Stand 01.09.2020 sind dort 10 Accounts blockiert und 0 Accounts stummgeschaltet (diese Funktion wird grundsätzlich nicht angewandt). Blockierungen erfolgen nur zur Gefahrenabwehr, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Verhinderung von Datenschutzverstößen oder bei nicht unerheblichen Nachteilen für den Dienstbetrieb, z.B. durch Spam. Sie werden nach spätestens 92 Tagen wieder aufgehoben. Eine schriftliche Auflistung der aktuell blockierten Accounts, aus der sich auch der jeweilige Grund des Blockierens ergibt, existiert nicht und kann daher nicht übermittelt werden. Es besteht im Rahmen des HambTG kein Anspruch auf die Herausgabe von Informationen, die aus Anlass des Antrags erst stellt werden müssten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.polizei.hamburg/social-media-team sowie unter https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60808/speichert-die-polizei-hamburg-daten-ihrer-twitter-follower-.pdf Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.