Blocklisten der Twitter-Accounts

- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts
- soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste übe…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blocklisten der Twitter-Accounts [#186189]
Datum
7. Mai 2020 16:02
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts - soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 186189 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.20…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blocklisten der Twitter-Accounts [#186189]
Datum
9. Juni 2020 11:17
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.2020 (#186189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 186189 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.20…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blocklisten der Twitter-Accounts [#186189]
Datum
15. Juni 2020 15:39
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.2020 (#186189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, ansonsten behalte ich mir vor Untätigkeitsklage einzureichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 186189 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.2020…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blocklisten der Twitter-Accounts [#186189]
Datum
13. Dezember 2020 09:42
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.2020 (#186189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, Untätigkeitsklage einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ (Bundespolizeidirektion Koblenz) [#186189] [#186189]
Datum
13. Dezember 2020 13:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186189/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde untätig bleibt. Auf meine mittlerweile um ein halbes Jahr verspäteten Anfrage, ist bisher keine Antwort der Behörde ergangen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186189.pdf Anfragenr: 186189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186189/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [gesc…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: WG: Vermittlung bei Anfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ (Bundespolizeidirektion Koblenz) [#186189] [#186189] # 25-725/007 II#0568
Datum
15. Dezember 2020 16:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
812,5 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ------------------------------------------------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] Internetadresse: https://www.bfdi.bund.de ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.2020…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: WG: Vermittlung bei Anfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ (Bundespolizeidirektion Koblenz) [#186189] [#186189] # 25-725/007 II#0568 [#186189]
Datum
16. Dezember 2020 14:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.2020 (#186189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 191 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte beachten Sie, dass sich meine Post- und Meldeanschrift zwischenzeitlich verändert hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine letzte E-Mail war nicht für Ihre Behörde gedacht, sondern für die Bundespolize…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: WG: Vermittlung bei Anfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ (Bundespolizeidirektion Koblenz) [#186189] [#186189] # 25-725/007 II#0568 [#186189]
Datum
16. Dezember 2020 14:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine letzte E-Mail war nicht für Ihre Behörde gedacht, sondern für die Bundespolizeidirektion Koblenz. Ich bitte darum, die letzte E-Mail zu ignorieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Zu Geschäftszeichen: 25-725/007 II#0568 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Blockli…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: WG: Vermittlung bei Anfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ (Bundespolizeidirektion Koblenz) [#186189] [#186189] # 25-725/007 II#0568 [#186189]
Datum
28. Dezember 2020 07:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Zu Geschäftszeichen: 25-725/007 II#0568 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Blocklisten der Twitter-Accounts“ vom 07.05.2020 (#186189) wurde mittlerweile durch die Bundespolizeidirektion Koblenz beantwortet. Die Vermittlung durch den BfDI ist damit nicht mehr nötig. Ich danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeidirektion Koblenz
Anfrage nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17. Dezember 2020 haben Sie um Überse…
Von
Bundespolizeidirektion Koblenz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
28. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 17. Dezember 2020 haben Sie um Übersendung von Unterlagen gebeten: 1. einer Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts - BPOLD KO: @bpol_koblenz - 2. für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts - keine blockierten Accounts - 3. soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts - es wird keine Liste geführt - 4. für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten) - keine blockierten Accounts - Vorliegend handelt es sich um eine einfache Auskunft, die nicht gebührenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen