Blocklisten des Twitter-Accounts der Polizei Düsseldorf

– eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts, soweit Sie zusätzlich zu @polizei_nrw_d andere Twtter-Accounts betreiben
- für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts
– soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts
– für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • Kosten dieser Information:
    154,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Blocklisten des Twitter-Accounts der Polizei Düsseldorf [#207768]
Datum
4. Januar 2021 02:08
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
– eine Liste über alle von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts, soweit Sie zusätzlich zu @polizei_nrw_d andere Twtter-Accounts betreiben - für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts die Zahl der von diesem Account blockierten Accounts und die Zahl der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts – soweit vorhanden, die Liste über die Kriterien für das Blockieren und Stummschalten ("Muten") von Accounts; soweit diese nicht vorhanden ist oder davon abgewichen wird, die Gründe für das Blockieren bzw. Stummschalten ("Muten") von Accounts – für jeden der von Ihnen betriebenen Twitter-Accounts eine Liste der von diesem Account blockierten Accounts und eine Liste der von diesem Account stummgeschalteten ("gemuteten") Accounts (soweit zum Schutz des Persönlichkeitsrechts erforderlich, nötigenfalls auch mit geschwärzten Daten)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 207768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207768/upload/8455cf01ddb2292d5ea8634d749a222d1bf59027/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW ist eine Auskunft in der Regel …
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
AW: Blocklisten des Twitter-Accounts der Polizei Düsseldorf [#207768]
Datum
13. Januar 2021 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW ist eine Auskunft in der Regel gebührenpflichtig. Einen Ausnahmetatbestand nach § 2 vermag ich in Ihrer Anfrage nicht zu erkennen. Gemäß der Anlage zur VerwGebO zum IFG NRW ist lediglich die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft gebührenfrei, bei Auskünften mit erheblichem Vorbereitungsaufwand ist hingegen eine Gebühr von 50 bis 500 Euro zu erheben. Nach Rücksprache mit unserer Twitterredaktion erfordert die Beantwortung Ihrer Anfrage dort einen Arbeitsaufwand von ca. 1,5 bis 2 Stunden, teils durch Beamte des gehobenen, teils des höheren Dienstes. Bei diesem Zeitansatz liegt keine einfache schriftliche Auskunft mehr vor, so dass Ihnen Gebühren entstünden. Die Gebühren werde ich analog der "Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren - Runderlass des Ministeriums des Innern - 14-36.08.06 -" wie folgt festsetzen: gehobener Dienst: 70 Euro je Stunde höherer Dienst: 84 Euro je Stunde Daraus ergäbe sich eine Gesamtgebühr in Höhe von ca. 112 bis 154 Euro (1 Stunde g.D. plus 0,5-1 Stunde h.D.). Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet wird und von dieser genannten Summe noch leicht nach oben oder unten abweichen kann. Bevor ich die Twitterredaktion mit der Beantwortung Ihrer Anfrage beauftrage bitte ich Sie um kurze Zustimmung. Sofern Sie kein weiteres Interesse an der Beantwortung Ihrer Frage haben würde ich mich auch über eine kurze Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Aufgrund der Gebühren ziehe ich meine Anfrage zurück.…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blocklisten des Twitter-Accounts der Polizei Düsseldorf [#207768]
Datum
16. Januar 2021 20:57
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Aufgrund der Gebühren ziehe ich meine Anfrage zurück. Sollte ich zu einem späteren Zeitpunkt doch die Beantwortung der Anfrage wünschen, würde ich auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207768/