BMAS: 2018 Stellungnahme Land NRW zum 2018 Mietrechtsanpassungsgesetz

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.08.2018 beschloss meinem Kenntnisstand nach die Bundesregierung den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Reglungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG; Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_MietAnpG.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mich interessiert, ob und in welcher Form eine Stellungnahme des Landes NRW zum Referentenentwurf des Mietrechtsanpassungsgesetz in den Bundesregierungsentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz einfloss. Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokument gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen die 2018 Stellungnahme des Bundeslandes NRW zum 2018 Mietrechtsanpassungsgesetz. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 30.08.2018 beschloss meinem Kenntnisstand nach die Bundes…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BMAS: 2018 Stellungnahme Land NRW zum 2018 Mietrechtsanpassungsgesetz [#34955]
Datum
28. November 2018 22:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, am 30.08.2018 beschloss meinem Kenntnisstand nach die Bundesregierung den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Reglungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG; Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_MietAnpG.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mich interessiert, ob und in welcher Form eine Stellungnahme des Landes NRW zum Referentenentwurf des Mietrechtsanpassungsgesetz in den Bundesregierungsentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz einfloss. Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokument gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit § 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen die 2018 Stellungnahme des Bundeslandes NRW zum 2018 Mietrechtsanpassungsgesetz. Mit einer Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder von Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mit einverstanden. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Antrag Ihres Erachtens kostenpflichtigsein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: ROB BMAS: 2018 Stellungnahme Land NRW zum 2018 Mietrechtsanpassungsgesetz [#34955]
Datum
29. November 2018 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 28. November 2018 bitten Sie um die Übersendung der Stellungnahm…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: ROB BMAS: 2018 Stellungnahme Land NRW zum 2018 Mietrechtsanpassungsgesetz [#34955]
Datum
6. Dezember 2018 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 28. November 2018 bitten Sie um die Übersendung der Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfahlen zum Mietrechtsanpassungsgesetz. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegt eine Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfahlen zum Mietrechtsanpassungsgesetz nicht vor, so dass Ihnen die begehrte Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen