BMAS: Finaler Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung (2008)
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/verordnung-berechnung-einkommen-arbeitslosengeld-2-sozialgeld.html finden sich verschiedene Dokumente zur Änderung der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung). Darunter befindet sich auch der 2008-12-10 BMAS Referentenentwurf Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II Sozialgeld Verordnungunter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/erste-verordnung-zur-aenderung-sgbII-sozialgeld.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Jedoch kann ich nicht den finalen Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung aus dem Jahr 2008 finden. Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokumente gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit & 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen den finalen Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung aus dem Jahr 2008.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Oktober 2018
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23. November 2018
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