BMAS: Finaler Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung (2008)

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/verordnung-berechnung-einkommen-arbeitslosengeld-2-sozialgeld.html finden sich verschiedene Dokumente zur Änderung der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung). Darunter befindet sich auch der 2008-12-10 BMAS Referentenentwurf Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II Sozialgeld Verordnungunter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/erste-verordnung-zur-aenderung-sgbII-sozialgeld.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Jedoch kann ich nicht den finalen Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung aus dem Jahr 2008 finden. Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokumente gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit & 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen den finalen Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung aus dem Jahr 2008.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BMAS: Finaler Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung (2008) [#34149]
Datum
22. Oktober 2018 06:25
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/verordnung-berechnung-einkommen-arbeitslosengeld-2-sozialgeld.html finden sich verschiedene Dokumente zur Änderung der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung). Darunter befindet sich auch der 2008-12-10 BMAS Referentenentwurf Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II Sozialgeld Verordnungunter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/erste-verordnung-zur-aenderung-sgbII-sozialgeld.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Jedoch kann ich nicht den finalen Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung aus dem Jahr 2008 finden. Bitte übersenden Sie mir als elektronische Dokumente gemäß § 1 Abs. 1-2 IFG in Verbindung mit & 8 Abs. 3 EgovG vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen den finalen Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung aus dem Jahr 2008. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BMAS: Finaler Verordnungsentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung (2008) [#34149]
Datum
22. Oktober 2018 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre IFG-Anfrage vom 22. Oktober 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Infor…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 22. Oktober 2018
Datum
30. Oktober 2018 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. Oktober 2018. Darin bitten Sie um Übersendung des finalen Entwurfs der Ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 18. Dezember 2008. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ein solcher "finaler Entwurf" nicht erstellt wurde. Vielmehr war der auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlichte Referentenentwurf auch Grundlage der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage mit dieser Auskunft erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen