BMF-Schreiben vom 9. April 2020, Gz. IV C 5 - S 2342/20/10009 :001

Ich bitte um Übersendung sämtlicher Dokumente im Zusammenhang mit dem Entstehungsprozess des oben bezeichneten BMF-Schreibens, insbesondere die eigenen Einschätzungen des BMF hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines solchen BMF-Schreibens sowie die jeweiligen Einschätzungen der einzelnen obersten Finanzbehörden der Länder.

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  • Datum
    28. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Überse…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
BMF-Schreiben vom 9. April 2020, Gz. IV C 5 - S 2342/20/10009 :001 [#191682]
Datum
28. Juni 2020 12:13
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung sämtlicher Dokumente im Zusammenhang mit dem Entstehungsprozess des oben bezeichneten BMF-Schreibens, insbesondere die eigenen Einschätzungen des BMF hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines solchen BMF-Schreibens sowie die jeweiligen Einschätzungen der einzelnen obersten Finanzbehörden der Länder.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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