BMWi-geförderte Stationäre Energieberatung des Verbraucherzentralen Bundesverbands (vzbv)

eine Aufstellung, aus der die Zahl der vom BMWI geförderten Beratungsfälle der stationären Energieberatung in den Jahren 2012 bis 2018 hervorgeht (ohne Kurzberatungen unter 5 Minuten). Ferner eine Angabe, ob in den genannten Zahlen Energiechecks enthalten sind. Falls ja: Zahl der vom BMWi geförderetn Energie-Checks in diesen Jahren bitte gesondert ausweisen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung, a…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
BMWi-geförderte Stationäre Energieberatung des Verbraucherzentralen Bundesverbands (vzbv) [#168820]
Datum
18. Oktober 2019 11:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung, aus der die Zahl der vom BMWI geförderten Beratungsfälle der stationären Energieberatung in den Jahren 2012 bis 2018 hervorgeht (ohne Kurzberatungen unter 5 Minuten). Ferner eine Angabe, ob in den genannten Zahlen Energiechecks enthalten sind. Falls ja: Zahl der vom BMWi geförderetn Energie-Checks in diesen Jahren bitte gesondert ausweisen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei der erbetene Antwortbeitrag zum UIG-Antrag von Hr. Antragsteller/in. Mit fre…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: BMWi-geförderte Stationäre Energieberatung des Verbraucherzentralen Bundesverbands (vzbv) [#168820]
Datum
5. November 2019 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
614,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei der erbetene Antwortbeitrag zum UIG-Antrag von Hr. Antragsteller/in. Mit freundlichen Grüßen