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BMZ Residenten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bitte senden Sie mir eine Liste der Residenten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an den Deutschen Auslandsvertretung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BMZ Residenten [#10571]
Datum
12. Juli 2015 21:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir eine Liste der Residenten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an den Deutschen Auslandsvertretung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 163-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 163-2015
Datum
29. Juli 2015 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.07.2015 mit der Sie um Übersendung einer Liste der Residenten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an den deutschen Auslandsvertretungen bitten, ist hier eingegangen. Sie bitten damit um die Herausgabe personenbezogener Daten der betreffenden Personen. Bitte reichen Sie daher die nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG erforderliche Begründung nach. Nach Vorliegen der Begründung wird das nach § 8 Abs. 1 IFG vorgesehene Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Aufgrund des durchzuführenden umfangreichen Drittbeteiligungsverfahrens handelt es sich bei der erbetenen Herausgabe nicht mehr um eine einfache, gebührenfreie Auskunft. Es werden daher Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig gemacht werden kann(§ 16 AKostG). Über die Höhe einer evtl. vor dem Informationszugang zu leistenden Zahlung werde ich Sie gesondert informieren. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 163-2015 [#10571] Sehr geehrt<< Anre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 163-2015 [#10571]
Datum
29. Juli 2015 19:54
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 29.07.2015. Offenbar habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich möchte nicht die Namen, sondern die Standorte, wo sich BMZ-Residenten befinden (sogenannte WZ-Referenten). Daher dürfte die zusätzliche Begründung nicht erforderlich sein. Hinzufügen darf ich meine Email Adresse, die Sie gerne auch für Ihre Antwort verwenden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 163-2015 [#10571] Sehr geehrte Damen un…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.07.2015, Vg. 163-2015 [#10571]
Datum
14. August 2015 07:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "BMZ Residenten" vom 12.07.2015 (#10571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Ihre Anfrage vom 12.07.2105 -Vg. Nr. 163-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anli…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Ihre Anfrage vom 12.07.2105 -Vg. Nr. 163-2015
Datum
17. August 2015 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.