BND

Wie viel Geld geben die Deutschen für den BND aus. (2017)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
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Tim Kunze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Geld ge…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Tim Kunze
Betreff
BND [#30004]
Datum
22. Mai 2018 13:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Geld geben die Deutschen für den BND aus. (2017)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Kunze <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tim Kunze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tim Kunze
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Kunze, ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 22. Mai 2018. Für die antragsgegenstä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: BND [#30004]
Datum
24. Mai 2018 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kunze, ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 22. Mai 2018. Für die antragsgegenständliche Frage ist die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung jedoch nicht gegeben. Ich leite Ihren Antrag daher wie erbeten an das aus hiesiger Sicht zuständige Bundeskanzleramt weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 040 Sehr geehrter Herr Kunze, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: BND [#30004]
Datum
31. Mai 2018 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 040 Sehr geehrter Herr Kunze, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. Mai 2018, welcher am 24. Mai 2018 vom Bundesministerium der Verteidigung an das Bundeskanzleramt abgegeben wurde, kann in der vorliegenden Form nicht bearbeitet werden. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage zu präzisieren und möglichst genau zu formulieren, zu welchen amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 IFG Sie Zugang haben möchten. Ferner bitte ich um Angabe einer zustellfähigen Postanschrift. Denn wenngleich Sie als Antragsteller die Art des Informationszugangs selbst wählen dürfen (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG), steht die Form der Auskunftserteilung im Ermessen der Behörde (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 IFG). Um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde. Mit freundlichen Grüßen