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Boden- Umweltbelastung/ Bergwerk Haard

Vorhandene Daten zur Boden und Umweltbelastung des Flurstücks z.B. Daten vorhandener Bohrlöcher oder Erdbohrungen welche auf oder um das Gelände stattgefunden haben. Sowie Schadstoffbelastung im Erdreich.

Information zum Flurstück

Flurstückskennzeichen:
05511100100098______
Gemarkung: Ahsen
Gemarkungskennzeichen: 055111
Flur: 001
Gemeinde: Datteln
Gemeindekennzeichen: 05562008
Amtliche Fläche in m²: 82924.00
Lagebezeichnung
Redder Straße 450
(0556200804180)
Zeche An der Haard 1
(keine Angabe)
Tatsächliche Nutzung/m²: Industrie- und Gewerbefläche / Grundstoff / 82924

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
  • Kosten dieser Information:
    102,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Geologischer Dienst NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Boden- Umweltbelastung/ Bergwerk Haard [#26988]
Datum
12. März 2018 17:30
An
Geologischer Dienst NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandene Daten zur Boden und Umweltbelastung des Flurstücks z.B. Daten vorhandener Bohrlöcher oder Erdbohrungen welche auf oder um das Gelände stattgefunden haben. Sowie Schadstoffbelastung im Erdreich. Information zum Flurstück Flurstückskennzeichen: 05511100100098______ Gemarkung: Ahsen Gemarkungskennzeichen: 055111 Flur: 001 Gemeinde: Datteln Gemeindekennzeichen: 05562008 Amtliche Fläche in m²: 82924.00 Lagebezeichnung Redder Straße 450 (0556200804180) Zeche An der Haard 1 (keine Angabe) Tatsächliche Nutzung/m²: Industrie- und Gewerbefläche / Grundstoff / 82924
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Geologischer Dienst NRW
Ihre UIG-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. …
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
Ihre UIG-Anfrage
Datum
15. März 2018 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Der Vorgang befindet sich in Bearbeitung. Für die Themen Schadstoffe und Belastungen ist der Geologische Dienst NRW - Landesbetrieb - (GD NRW) der falsche Ansprechpartner. Die zuständigen Behörden werde ich Ihnen in Kürze mitteilen und Ihren Antrag dorthin weiterleiten. Damit die zuständigen Stellen Ihnen antworten können, muss ich jedoch Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse weitergeben. Ich bitte hierfür um Ihre Zustimmung. Alternativ können Sie sich selbstverständlich direkt an die zuständigen Behörden wenden. Die beim GD NRW vorhandenen Bohrungsdaten lasse ich Ihnen gerne zukommen. Eine erste Sichtung der betroffenen Daten hat bereits ergeben, dass auch personenbezogene Daten darunter sind und die Bohrungsdaten teilweise unter einem Eigentümervorbehalt stehen. Das bedeutet, ich muss zunächst die Einwilligung der Eigentümer/innen der Bohrungen einholen, bevor ich diese Daten herausgeben kann. Die Eigentümer/innen haben ab Erhalt meiner Anfrage einen Monat Zeit, sich zu äußern. Somit werde ich die Monatsfrist aus § 3 UIG voraussichtlich nicht einhalten können. Ich bitte um Ihr Verständnis. Gebühren werden für diese Auskünfte voraussichtlich nicht anfallen. Ich möchte Sie zusätzlich auf die Bohrungsdatenbank des GD NRW unter www.bohrungen.nrw.de<http://www.bohrungen.nrw.de> hinweisen. Dort sind Bohrungsdaten, die nicht unter einem Eigentümervorbehalt stehen, frei einsehbar (grüner Punkt). Bohrungen, die unter Vorbehalt stehen, sind mit einem roten Punkt gekennzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
Geologischer Dienst NRW
Ihre UIG-Anfrage - Zuständige Behörde Sehr geehrtAntragsteller/in für Schadstoffbelastungen des Bodens in Dattel…
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
Ihre UIG-Anfrage - Zuständige Behörde
Datum
16. März 2018 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für Schadstoffbelastungen des Bodens in Datteln ist die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig. Ansprechpartner ist dort Herr Tigges<http://www.kreis-re.de/redirect/bso.asp?person=12739>, (Teamleiter), Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen Telefon 02361 / 53-5004, Telefax 02361 / 53-5204, E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Darf ich Ihre E-Mail vom 12.03.2018 an den Kreis Recklinghausen weiterleiten? Damit die Behörde mit Ihnen in Kontakt treten kann, muss ich allerdings Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse weitergeben. Bisher haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen. Alternativ können Sie sich selbst an den Kreis Recklinghausen wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre UIG-Anfrage - Zuständige Behörde [#26988] Sehr geehrt<< Anrede >> sie dürfen die Anfrage ink…
An Geologischer Dienst NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre UIG-Anfrage - Zuständige Behörde [#26988]
Datum
16. März 2018 11:56
An
Geologischer Dienst NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sie dürfen die Anfrage inkl meiner persönlichen Daten an die entsprechenden Stellen/Behörden weitergeben. Ich bedanke mich herzlichst für die schnelle Reaktion sowie den Link zu den Bohrungen ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Geologischer Dienst NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, die untenstehende E-Mail mit einer Anfrage nach dem U…
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
WG: Boden- Umweltbelastung/ Bergwerk Haard [#26988]
Datum
16. März 2018 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, die untenstehende E-Mail mit einer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW hat den Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - (GD NRW) diese Woche erreicht. Die Anfrage betrifft die Schadstoffbelastung des Bodens auf einem ehemaligen Zechengelände in Datteln und müsste somit in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Der Teil der Anfrage, die sich auf Bohrungsdaten bezieht, wird im GD NRW derzeit bearbeitet. Bezüglich der anderen Bestandteile der Anfrage hat der Antragsteller um Weiterleitung an die zuständige Stelle gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen; Ihr Schreiben vom 12.03.2018 Sehr geehrtA…
Von
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Betreff
Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen; Ihr Schreiben vom 12.03.2018
Datum
20. März 2018 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Geologische Dienst NRW hat Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen an die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen weitergeleitet, da das von Ihnen angefragte Grundstück in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Ihre Anfrage ist jedoch nicht eindeutig: Das von Ihnen angefragte Grundstück Redder Straße 450 umfasst mehrere Flurstücke, Ihre Anfrage bezieht sich jedoch auf ein einzelnes Flurstück (Singular), ohne dass Sie es benennen. Daher bräuchte ich eine genaue Angabe des Flurstücks/ evtl. der Flurstücke, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Des Weiteren benötige ich Ihre Postadresse, da schriftlichen Auskünfte von hieraus grundsätzlich nur auf dem Postweg versandt werden. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird durch die aktuelle Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Demnach sind nur einfache Auskünfte aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gebührenfrei. Ob es sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache Anfrage nach § 5 (2) UIG NRW handelt, ist abhängig vom Umfang der erforderlichen Bearbeitung. Als einfach gelten Auskünfte dann, wenn ihre Bearbeitung lediglich mit einem geringfügigen Aufwand verbunden ist (weniger als 30 Minuten). Für alle anderen Auskünfte, die mit einem Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten verbunden sind, wird eine Gebühr von mindestens 34,00 € und höchstens 500,00 € erhoben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen; Ihr Schreiben vom 12.03.2018 [#26988]…
An Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen; Ihr Schreiben vom 12.03.2018 [#26988]
Datum
20. März 2018 17:27
An
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne übersende ich ihnen erneut die Flurstücksbezeichnung. Das Flurstück ist 98 Flurstückskennzeichen: 05511100100098______ Gemarkung: Ahsen Gemarkungskennzeichen: 055111 Flur: 001 Bitte geben Sie mir nach Einsicht eine Rückmeldung über den Umfang der erforderlichen Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
AW: Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen; Ihr Schreiben vom 12.03.2018 [#26988]…
Von
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Betreff
AW: Auskunft aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen; Ihr Schreiben vom 12.03.2018 [#26988]
Datum
21. März 2018 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich bedanke mich für die Übermittlung des Flurstücks und Ihrer Postanschrift. Die Aktenlage zu dem von Ihnen angefragten Flurstück gestaltet sich etwas umfangreicher. Nach erster Einschätzung muss mit einem zeitlichen Aufwand von etwa 3 Stunden für die Bearbeitung gerechnet werden. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine auf Erfahrungen basierende Einschätzung. Eine exakte Zeitangabe für die erforderliche Bearbeitungsdauer sowie die damit für Sie anfallende Höhe der Gebühren, kann ich Ihnen zum derzeitigen Zeitpunkt leider nicht geben. Abweichungen sind durchaus möglich. Mit freundlichen Grüßen
Geologischer Dienst NRW
Ihre Anfrage nach dem UIG Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind unter den Bohru…
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
Ihre Anfrage nach dem UIG
Datum
4. Mai 2018 15:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind unter den Bohrungsdaten, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, personenbezogene Daten. Deshalb war es erforderlich, die Zustimmung der Eigentümer zur Weitergabe der Daten einzuholen. Leider konnte das Einverständnis der Eigentümer nicht erwirkt werden. Somit kann ich die Daten nicht herausgeben. Für das Flurstück, auf das sich Ihre Anfrage bezieht, ist in der Datenbank des GD NRW lediglich eine Bohrung verzeichnet. Den frei verfügbaren Teil der Bohrungsdaten können Sie in der frei zugänglichen Datenbank unter www.bohrungen.nrw.de<http://www.bohrungen.nrw.de> einsehen. (Hinweis: Es funktioniert am besten, wenn Sie nach der Adresse "Redderstraße 450, Datteln" suchen.) Dort können Sie Lage und Koordinaten der Bohrung erkennen. Das Schichtprofil, den Auftraggeber und andere weitergehende Daten kann ich Ihnen aus den genannten Gründen nicht mitteilen. Kosten fallen für diese Entscheidung nicht an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Boden- Umweltbelastung/ Bergwerk Haard“ [#26988]
Datum
8. Mai 2018 12:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26988 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich einen Gebühenbescheid über 102 € bekommen habe, obwohl ich der Ausführung der Recherche nicht zugestimmt habe. Die Sachbearbeiterin hat sich heute nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten telefonisch gemeldet. Der Gebührenbescheid sei rechtens und kann nicht zurückgezogen werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die telefonische Rückmeldung. Wie ja bereits geklärt liegt ke…
An Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Boden- Umweltbelastung/ Bergwerk Haard“ [#26988]
Datum
8. Mai 2018 12:32
An
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die telefonische Rückmeldung. Wie ja bereits geklärt liegt kein Einverständnis meiner Seite für diese Recherche vor, weder schriftlich noch telefonisch. Mir ist es unverständlich, keine Reaktion auf diese Anfrage einen Recherche Aufwand auslöst welche nun im einem Gebührenbescheid endete. Ich habe beim Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen um Vermittlung in dieser Sache gebeten. Denn sowohl eine Klage als auch die Bezahlung des in meinen Augen zu unrecht ergangenen Gebührenbescheides sind für mich viel Geld! Sollten Sie noch einen Weg sehen, diesen Gebührenbescheid aufzuheben, so bitte ich inständig darum. Es hätte doch wenigstens in Ihrer E-Mail drinstehen können, dass keine Antwort als Zustimmung gedeutet wird. Ich hatte ja nicht mal die Chance zu widersprechen, während ich nach Mitteln suchte diese Gebühren eventuell aufzutreiben. Ich wusste weiterhin nicht das stillschweigen als Zustimmung in Behörden gilt um Anfragen zeitnah abarbeiten zu können. Dies bleibt mir auch nach wie vor unverständlich. In der Hoffung die Sache anderweitig zu klären zu können verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und erwarte Ihre Rückmeldung. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Boden- Umweltbelastung/ Bergwerk Haard“ [#26988]
Datum
8. Mai 2018 15:27
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Geologischer Dienst NRW
Ihre UIG-Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem UIG vom März diesen Jahres…
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
Ihre UIG-Anfrage
Datum
22. August 2018 15:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem UIG vom März diesen Jahres. Die Bohrungsdaten, deren Herausgabe Sie begehrten, unterlagen einem Eigentümervorbehalt. Innerhalb der gesetzlichen Erledigungsfrist des UIG konnte die Zustimmung der Verfügungsberechtigten nicht erlangt werden. Mittlerweile liegt mir die Zustimmung zur Weitergabe der Daten jedoch vor, so dass ich Ihnen die Bohrungsdaten und das Schichtenverzeichnis nun doch zukommen lassen kann. Kosten fallen hierfür auch weiterhin nicht an. Mit freundlichen Grüßen