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Bodengefrieranlage an der Baustelle der Nord-Süd-Bahn/Einsturzstelle Stadtarchiv

An der Einsturzstelle des ehemaligen Kölner Stadtarchivs wird seit dem Einsturz vor 11 Jahren vermutlich aus bautechnischen Gründen der Boden rund um die Einsturzstelle eingefroren.

Bitte teilen Sie mit,

1. Welchen Energiebedarf diese Anlage in (kW/h) hat.
2. Aus welchen Quellen (z.B. erneuerbar/fossil ) dieser Strom stammt.

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  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodengefrieranlage an der Baustelle der Nord-Süd-Bahn/Einsturzstelle Stadtarchiv [#257758]
Datum
25. August 2022 09:23
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der Einsturzstelle des ehemaligen Kölner Stadtarchivs wird seit dem Einsturz vor 11 Jahren vermutlich aus bautechnischen Gründen der Boden rund um die Einsturzstelle eingefroren. Bitte teilen Sie mit, 1. Welchen Energiebedarf diese Anlage in (kW/h) hat. 2. Aus welchen Quellen (z.B. erneuerbar/fossil ) dieser Strom stammt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/257758/upload/2d907b689c6dc67c8bf72168df84703da7e794d8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kölner Verkehrs-Betriebe
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Von
Kölner Verkehrs-Betriebe
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. August 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort

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