Bodengutachten

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das in folgendem Artikel erwähnte Bodengutachten: https://www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/bergisch-gladbach/akteneinsicht-in-bergisch-gladbach-wichtiges-bodengutachten-bleibt-nichtoeffentlich-29900312

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) sowie dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte dem Ihrer Ansicht nicht so sein, bitte ich um eine ausführliche Begründung. Insbesondere möchte ich auf die Abwägung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gegenüber einem überwiegendem Interesse der Allgemeinheit nach §8 IFG NRW hinweisen.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Zudem handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodengutachten [#27186]
Datum
21. März 2018 21:27
An
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das in folgendem Artikel erwähnte Bodengutachten: https://www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/bergisch-gladbach/akteneinsicht-in-bergisch-gladbach-wichtiges-bodengutachten-bleibt-nichtoeffentlich-29900312 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) sowie dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte dem Ihrer Ansicht nicht so sein, bitte ich um eine ausführliche Begründung. Insbesondere möchte ich auf die Abwägung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gegenüber einem überwiegendem Interesse der Allgemeinheit nach §8 IFG NRW hinweisen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Zudem handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodengutachten“ vom 21.03.2018 (#27186) wurde …
An Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bodengutachten [#27186]
Datum
24. April 2019 19:42
An
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodengutachten“ vom 21.03.2018 (#27186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 366 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>