Bodenrichtwert

Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?
Wer legt den Bodenrichtwert fest?
Wo kann ich die Richtigkeit des Bodenrichtwerts überprüfen lassen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Frank-Michael Rohde
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Frank-Michael Rohde
Betreff
Bodenrichtwert [#267568]
Datum
11. Januar 2023 21:01
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt? Wer legt den Bodenrichtwert fest? Wo kann ich die Richtigkeit des Bodenrichtwerts überprüfen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267568/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Frank-Michael Rohde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Rohde
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Rohde, das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat Ihren Antrag vom 11. Januar 2023 auf …
Von
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG M-V; AW: Bodenrichtwert [#267568]
Datum
25. Januar 2023 16:41
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
3,4 KB


Sehr geehrter Herr Rohde, das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat Ihren Antrag vom 11. Januar 2023 auf Zugang zu Informationen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 556), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 201), zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem IFG M-V sind nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V schriftlich (Brief oder Fax) oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Ihr Antrag liegt mir nur als E-Mail vor. Ein Brief oder ein Fax sind bisher nicht eingegangen, so dass das Erfordernis der Schriftlichkeit nicht erfüllt ist. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag den Anforderungen des § 10 IFG M-V entsprechend zu stellen. Die Kontaktdaten sind: Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Fachbereich 330 Grundstückswertermittlung Lübecker Straße 289 19059 Schwerin Telefax +49 385 509 56030 Bei Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Rohde
Guten Tag, Sehr << Anrede >> wie leben im Zeitalter der Digitaliserung, da werde ich kein Papier in …
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Frank-Michael Rohde
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG M-V; AW: Bodenrichtwert [#267568]
Datum
13. Februar 2023 23:15
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr << Anrede >> wie leben im Zeitalter der Digitaliserung, da werde ich kein Papier in Brief oder Fax Form durch die Gegend senden. Denken Sie mal an den CO2 Abdruck der dadurch entsteht! Wie soll dieser dann kompensiert werden? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267568/
Frank-Michael Rohde
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodenrichtwert“ vom 11.01.2023 (#267568) wurde von Ihnen nicht in …
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Frank-Michael Rohde
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG M-V; AW: Bodenrichtwert [#267568]
Datum
14. Juni 2023 22:06
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bodenrichtwert“ vom 11.01.2023 (#267568) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Rohde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe Ihnen am 25.01.2023 mitgeteilt, dass Ihrer An…
Von
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem IFG M-V; AW: Bodenrichtwert [#267568]
Datum
5. Juli 2023 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awihrantragaufzugangzuinformationenna.eml
5,0 KB
ihrantragaufzugangzuinformationennachd.eml
33,1 KB
image003.jpg
3,4 KB


Sehr geehrter Herr Rohde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe Ihnen am 25.01.2023 mitgeteilt, dass Ihrer Anfrage vom 11.01.2023 die nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V erforderliche Form der Schriftlichkeit fehlt (siehe E-Mail im Anhang) und die Anfrage daher nicht beantwortet werden kann. Bisher ist seitdem noch keine formgerechte Anfrage bei mir eingegangen, so dass die Beantwortung nicht möglich war. Mit freundlichen Grüßen