Sehr geehrter Herr Herrmannsen,
gern antwortet die BVVG auf Ihre Fragen wie folgt:
Die BVVG erfüllt den gesetzlichen Auftrag, in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals volkseigenen Flächen und Gebäude zu privatisieren.
Maßgebend für die Arbeit der BVVG sind das Treuhandgesetz, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und die zwischen Bund und ostdeutschen Bundesländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze (PG). Mit den von der Politik vorgegebenen Gesetzen und Richtlinien wird gemäß Treuhandgesetz "den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten" der Land- und Forstwirtschaft in den ostdeutschen Ländern Rechnung getragen.
Die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ruht auf 3 Säulen, dem Verkauf an Alteigentümer, dem Direktverkauf an Pächter landwirtschaftlicher Flächen sowie dem Verkauf über Ausschreibungen.
Verkauf über Ausschreibungen zum Verkehrswert:
Pachtfrei werdende landwirtschaftliche Flächen werden öffentlich in der Mehrheit der Fälle alternativ zum Kauf oder zur Pacht auf der Website der BVVG [
www.bvvg.de](
http://www.bvvg.de) ausgeschrieben.
Entsprechend der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze mit den dazugehörigen Protokollnotizen schreibt die BVVG seit 2015 grundsätzlich nur noch Lose mit einer Größe von bis zu 15 Hektar bei gleichzeitig zeitlicher und räumlicher Streckung aus. Auch die jährliche Verkaufsfläche in den ostdeutschen Ländern wurde auf 10.000 Hektar deutlich reduziert. Mit diesen Maßnahmen werden die agrarstrukturellen Ziele der Länder berücksichtigt. Insbesondere die kleinen Losgrößen sind für institutionelle Kapitalanleger in der Regel nicht interessant und ermöglichen den vor Ort wirtschaftenden Landwirtschaftsunternehmen den Zuerwerb.
Auf Grundlage der vorgegebenen PG 2010 und haushalts- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften hat die BVVG die Flächen zum Marktwert zu veräußern und zu verpachten. Unzulässige Beihilfen darf die BVVG nicht ausreichen. Um diesen Auftrag gerecht zu werden, wird das transparente Vergabeverfahren der öffentlichen Ausschreibung angewandt. Innerhalb des Ausschreibungszeitraumes können Interessenten ihre Gebote abgeben. Diese werden bis zur Gebotsöffnung in einer Tenderbox in Berlin für alle Niederlassungen gesammelt. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag. Um die Bieter nicht zu beeinflussen, wieviel Ihnen die Fläche wert ist, veröffentlicht die BVVG in den bedingungsfreien Ausschreibungen keinen Orientierungswert. Der Marktwert entsteht durch die Gebote für ein Ausschreibungslos.
Bisher hat die BVVG mehr als 80 Prozent der seit 1992 verkauften landwirtschaftlichen Fläche über Direktvergaben an Pächter vor Ort privatisiert, ein Großteil zu begünstigten Preisen nach dem EALG.
Lediglich 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche wurde bisher über öffentliche Ausschreibungen veräußert, von denen etwa 80 Prozent an regionale Landwirte ging.
Zusätzlich sende ich Ihnen die Pressemitteilung mit den Ergebnissen der BVVG, die Broschüre "BVVG in Zahlen und Fakten" mit vielen weiteren Informationen, als auch die Privatisierungsgrundsätze mit den dazugehörigen Protokollnotizen:
*(See attached file: PM 11.01.2018.pdf)* *(See attached file: BVVG Imagebroschüre_2018_Ansicht.pdf)**(See attached file: Protokollnotizen.pdf)**(See attached file: Pressemitteilung Protokollnotizen.pdf)**(See attached file: Protokollnotiz_Nr5_Dez2017.docx)**(See attached file: Privatisierungsgrundsätze 2010.pdf)*
Freundliche Grüße