Bodenspekulation ohne Ende?

Wieder mal höre ich gerade einen Beitrag im Radio, der deutlich macht, wie unmöglich kleine bis mittlere Landwirtschaft in Zukunft machbar sein wird – erkennt die BVVG diese destruktive Entwicklung und diskutiert Änderungen, um der völlig losgekoppelten Bodenspekulation entgegenzuwirken? Wie soll ein Landwirt denn Hektarpreise bezahlen, die den Ertrag bei weitem übersteigen?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
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Jan Herrmannsen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieder mal höre …
An BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Details
Von
Jan Herrmannsen
Betreff
Bodenspekulation ohne Ende? [#33885]
Datum
4. Oktober 2018 13:23
An
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieder mal höre ich gerade einen Beitrag im Radio, der deutlich macht, wie unmöglich kleine bis mittlere Landwirtschaft in Zukunft machbar sein wird – erkennt die BVVG diese destruktive Entwicklung und diskutiert Änderungen, um der völlig losgekoppelten Bodenspekulation entgegenzuwirken? Wie soll ein Landwirt denn Hektarpreise bezahlen, die den Ertrag bei weitem übersteigen? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Herrmannsen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jan Herrmannsen
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Sehr geehrter Herr Hermannsen, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe diese an den Bereich Recht weitergeleitet. …
Von
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Betreff
Antwort: Bodenspekulation ohne Ende? [#33885]
Datum
4. Oktober 2018 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hermannsen, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe diese an den Bereich Recht weitergeleitet. Freundliche Grüße

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BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Sehr geehrter Herr Herrmannsen, gern antwortet die BVVG auf Ihre Fragen wie folgt: Die BVVG erfüllt den gesetzl…
Von
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Betreff
BVVG-Antwort: Bodenspekulation ohne Ende? [#33885]
Datum
12. Oktober 2018 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Herrmannsen, gern antwortet die BVVG auf Ihre Fragen wie folgt: Die BVVG erfüllt den gesetzlichen Auftrag, in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals volkseigenen Flächen und Gebäude zu privatisieren. Maßgebend für die Arbeit der BVVG sind das Treuhandgesetz, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und die zwischen Bund und ostdeutschen Bundesländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze (PG).  Mit den von der Politik vorgegebenen Gesetzen und Richtlinien wird gemäß Treuhandgesetz "den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten" der Land- und Forstwirtschaft in den ostdeutschen Ländern Rechnung getragen. Die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ruht auf 3 Säulen, dem Verkauf an Alteigentümer, dem Direktverkauf an Pächter landwirtschaftlicher Flächen sowie dem Verkauf über Ausschreibungen. Verkauf über Ausschreibungen zum Verkehrswert: Pachtfrei werdende landwirtschaftliche Flächen werden öffentlich in der Mehrheit der Fälle alternativ zum Kauf oder zur Pacht auf der Website der BVVG [www.bvvg.de](http://www.bvvg.de) ausgeschrieben. Entsprechend der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze mit den dazugehörigen Protokollnotizen schreibt die BVVG seit 2015 grundsätzlich nur noch Lose mit einer Größe von bis zu 15 Hektar bei gleichzeitig zeitlicher und räumlicher Streckung aus. Auch die jährliche Verkaufsfläche in den ostdeutschen Ländern wurde auf 10.000 Hektar deutlich reduziert. Mit diesen Maßnahmen werden die agrarstrukturellen Ziele der Länder berücksichtigt. Insbesondere die kleinen Losgrößen sind für institutionelle Kapitalanleger in der Regel nicht interessant und ermöglichen den vor Ort wirtschaftenden Landwirtschaftsunternehmen den Zuerwerb. Auf Grundlage der vorgegebenen PG 2010 und haushalts- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften hat die BVVG die Flächen zum Marktwert zu veräußern und zu verpachten. Unzulässige Beihilfen darf die BVVG nicht ausreichen. Um diesen Auftrag gerecht zu werden, wird das transparente Vergabeverfahren der öffentlichen Ausschreibung angewandt. Innerhalb des Ausschreibungszeitraumes können Interessenten ihre Gebote abgeben. Diese werden bis zur Gebotsöffnung in einer Tenderbox in Berlin für alle Niederlassungen gesammelt. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag. Um die Bieter nicht zu beeinflussen, wieviel Ihnen die Fläche wert ist, veröffentlicht die BVVG in den bedingungsfreien Ausschreibungen keinen Orientierungswert. Der Marktwert entsteht durch die Gebote für ein Ausschreibungslos. Bisher hat die BVVG mehr als 80 Prozent der seit 1992 verkauften landwirtschaftlichen Fläche über Direktvergaben an Pächter vor Ort privatisiert, ein Großteil zu begünstigten Preisen nach dem EALG. Lediglich 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche wurde bisher über öffentliche Ausschreibungen veräußert, von denen etwa 80 Prozent an regionale Landwirte ging. Zusätzlich sende ich Ihnen die Pressemitteilung mit den Ergebnissen der BVVG, die Broschüre "BVVG in Zahlen und Fakten" mit vielen weiteren Informationen, als auch die Privatisierungsgrundsätze mit den dazugehörigen Protokollnotizen: *(See attached file: PM 11.01.2018.pdf)* *(See attached file: BVVG Imagebroschüre_2018_Ansicht.pdf)**(See attached file: Protokollnotizen.pdf)**(See attached file: Pressemitteilung Protokollnotizen.pdf)**(See attached file: Protokollnotiz_Nr5_Dez2017.docx)**(See attached file: Privatisierungsgrundsätze 2010.pdf)* Freundliche Grüße

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