Bodycams für die Polizei

Wie steht es aktuell um die Ausstattung von Bodycams für Polizisten?
Ist eine breite Ausstattung geplant?
Welche Schritte werden in Zukunft hier angegangen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    16. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie steht es aktuell…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bodycams für die Polizei [#189022]
Datum
16. Juni 2020 11:26
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie steht es aktuell um die Ausstattung von Bodycams für Polizisten? Ist eine breite Ausstattung geplant? Welche Schritte werden in Zukunft hier angegangen?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189022/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in die Erprobungs- und Testphase zur Anwendung von Bodycams in der Landespolizei Schles…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Bodycams für die Polizei [#189022]
Datum
24. Juni 2020 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Erprobungs- und Testphase zur Anwendung von Bodycams in der Landespolizei Schleswig-Holstein durch das Landespolizeiamt ist abgeschlossen. Aufgrund der insgesamt positiven Ergebnisse haben sich die Amts- und Behördenleitungen für die Einführung der Bodycam als Standardeinsatzmittel des polizeilichen Einzeldienstes ausgesprochen. Eine bestehende Rechtsgrundlage ist Voraussetzung für die Einführung der Bodycam als polizeiliches Einsatzmittel; diese ist im Landesverwaltungsgesetz nicht enthalten. Derzeit wird das Landesverwaltungsgesetz novelliert, in diesem Prozess ist u.a. die Einführung der für die dauerhafte Nutzung der Bodycam als Standardeinsatzmittel erforderliche Rechtsgrundlage beabsichtigt. Momentan befindet sich der Gesetzesentwurf in der parlamentarischen Befassung, die voraussichtlich bis Jahresende abgeschlossen sein wird. Daneben müssen umfangreiche Prüfungen vor einer flächendeckenden Einführung durchgeführt werden, die beispielsweise die Nutzung, die Aus- und Fortbildung, die technische Anbindung der Geräte und ihre Auswirkungen auf bestehende IT-Systeme, datenschutzrechtliche Aspekte sowie die Beschaffung betreffen. Erst wenn die Rechtsgrundlage geschaffen wurde und die Vorprüfungen abgeschlossen sind, kann mit der der beabsichtigten Einführung begonnen werden. Ein konkreter Zeitpunkt kann daher nicht benannt werden. Mit freundlichen Grüßen