Böhmermann Vermerk

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.12.2016 (Az. OVG 6 S 29.16) um Zusendung der Vorlage der Arbeitsebene an die Hausleitung in Bezug auf die sogenannte Böhmermann-Debatte und dessen Schmähgedicht.

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte unter …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Böhmermann Vermerk [#20395]
Datum
17. Februar 2017 23:37
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.12.2016 (Az. OVG 6 S 29.16) um Zusendung der Vorlage der Arbeitsebene an die Hausleitung in Bezug auf die sogenannte Böhmermann-Debatte und dessen Schmähgedicht. Bitte senden Sie das Dokument an <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nac…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#20395] Sehr geehrte Damen und Herren, wieso? Sie sind doch durch das OVG verpflichtet worden. Mit freundli…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#20395]
Datum
24. Februar 2017 14:30
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wieso? Sie sind doch durch das OVG verpflichtet worden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 047-2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Sc…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 047-2017
Datum
2. März 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
RE: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 047-2017 [#20395] Sehr geehrt<< Anrede >> Viele…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RE: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 047-2017 [#20395]
Datum
2. März 2017 16:44
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.03.2017. Ich bin etwas verwundert. Es handelt sich hier nicht um eine rechtliche Bewertung, sondern um den Hinweis auf ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg. Das Urteil ist eine Tatsache und dass Sie in diesem Verfahren zur Herausgabe verpflichtet wurden, ist unter dem angegebenen Link nachlesbar. Die Frage ist an dieser Stelle lediglich, ob Sie gegen diese Entscheidung in Revision gegangen sind. Nur wenn dies der Fall ist, wäre eine rechtliche Bewertung anzustellen. Allerdings würde dies in diesem Zusammenhang dann bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zurückzustellen sein, womit ich mich auch einverstanden erkläre. Bitte lassen Sie mich wissen, ob Ihre Behörde im Namen der Bundesrepublik in Revision gegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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<< Anfragesteller:in >>
AW: RE: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 047-2017 [#20395] Sehr geehrte Damen und Herren, meine …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 047-2017 [#20395]
Datum
24. März 2017 12:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Böhmermann Vermerk“ vom 17.02.2017 (#20395) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in