Bohrarbeiten um Obertitz
Antrag nach dem SächsUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb der letzten Jahre konnte mehrmals ein mobiler Bohrturm um die Ortschaft Obertitz im Landkreis Leipziger Land beobachtet werden. Ich möchte mich erkundigen, wer Auftraggeber der Bohrarbeiten ist und zu welchem Zweck diese durchgeführt werden.
Bitte senden Sie mir zudem Folgendes zu:
alle zur Genehmigung und Dokumentation der Bohrungen relevanten Dokumente, insbesondere:
- die hydrogeologischen Gutachten zum Bohrvorhaben,
- das jeweilige Dokument, dass die Bohrung anzeigt (gemäß § 4 des Lagerstättengesetzes in Verbindung mit Artikel 3 der VO zur Ausführung des Lagerstättengesetzes),
- das jeweilige Dokument, dass die Ergebnisse der Bohrung mitteilt (sofern bereits vorhanden),
- sämtliche Dokumente zu Störfällen bei den Bohrungen (sofern vorhanden).
Dies betrifft alle Bohrungen, die im Zeitraum 2017 bis heute auf dem Gebiet der Stadt Groitzsch durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Diese sind meines Erachtens betroffen, da die betreffende Bohrungen in Boden, Grundwasser und Geologie eingreifen.
Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, sofern es sich dabei nicht um die zuständige Behörde zum Zweck der Beantwortung der Anfrage handelt.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum1. Juli 2020
-
4. August 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!