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Bohrarbeiten um Obertitz

Antrag nach dem SächsUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

innerhalb der letzten Jahre konnte mehrmals ein mobiler Bohrturm um die Ortschaft Obertitz im Landkreis Leipziger Land beobachtet werden. Ich möchte mich erkundigen, wer Auftraggeber der Bohrarbeiten ist und zu welchem Zweck diese durchgeführt werden.
Bitte senden Sie mir zudem Folgendes zu:
alle zur Genehmigung und Dokumentation der Bohrungen relevanten Dokumente, insbesondere:
- die hydrogeologischen Gutachten zum Bohrvorhaben,
- das jeweilige Dokument, dass die Bohrung anzeigt (gemäß § 4 des Lagerstättengesetzes in Verbindung mit Artikel 3 der VO zur Ausführung des Lagerstättengesetzes),
- das jeweilige Dokument, dass die Ergebnisse der Bohrung mitteilt (sofern bereits vorhanden),
- sämtliche Dokumente zu Störfällen bei den Bohrungen (sofern vorhanden).
Dies betrifft alle Bohrungen, die im Zeitraum 2017 bis heute auf dem Gebiet der Stadt Groitzsch durchgeführt wurden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Diese sind meines Erachtens betroffen, da die betreffende Bohrungen in Boden, Grundwasser und Geologie eingreifen.
Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, sofern es sich dabei nicht um die zuständige Behörde zum Zweck der Beantwortung der Anfrage handelt.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrteAntragsteller/in innerhalb der letzten Jahre konnte mehrmals ein mobiler Bo…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bohrarbeiten um Obertitz [#191903]
Datum
1. Juli 2020 23:27
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrteAntragsteller/in innerhalb der letzten Jahre konnte mehrmals ein mobiler Bohrturm um die Ortschaft Obertitz im Landkreis Leipziger Land beobachtet werden. Ich möchte mich erkundigen, wer Auftraggeber der Bohrarbeiten ist und zu welchem Zweck diese durchgeführt werden. Bitte senden Sie mir zudem Folgendes zu: alle zur Genehmigung und Dokumentation der Bohrungen relevanten Dokumente, insbesondere: - die hydrogeologischen Gutachten zum Bohrvorhaben, - das jeweilige Dokument, dass die Bohrung anzeigt (gemäß § 4 des Lagerstättengesetzes in Verbindung mit Artikel 3 der VO zur Ausführung des Lagerstättengesetzes), - das jeweilige Dokument, dass die Ergebnisse der Bohrung mitteilt (sofern bereits vorhanden), - sämtliche Dokumente zu Störfällen bei den Bohrungen (sofern vorhanden). Dies betrifft alle Bohrungen, die im Zeitraum 2017 bis heute auf dem Gebiet der Stadt Groitzsch durchgeführt wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Diese sind meines Erachtens betroffen, da die betreffende Bohrungen in Boden, Grundwasser und Geologie eingreifen. Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, sofern es sich dabei nicht um die zuständige Behörde zum Zweck der Beantwortung der Anfrage handelt. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191903/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage auf Auskunft nach dem SächsUIG…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: Bohrarbeiten um Obertitz [#191903]
Datum
7. Juli 2020 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage auf Auskunft nach dem SächsUIG. Ich habe die Anfrage zur Prüfung an die zuständige Fachabteilung geleitet. Sie erhalten fristgerecht eine Antwort von mir. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
AZ: 21-0209/4/6 Sehr geehrteAntragsteller/in In der Anlage übergebe ich Ihnen 2 Übersichtstabellen mit a) …
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: Bohrarbeiten um Obertitz [#191903]
Datum
24. Juli 2020 11:24
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Bohranzeigen_seit_2017.xlsx
11,5 KB
Bohrungen_MIBRAG_seit_2017.xlsx
21,1 KB
image001.png
3,1 KB


AZ: 21-0209/4/6 Sehr geehrteAntragsteller/in In der Anlage übergebe ich Ihnen 2 Übersichtstabellen mit a) allen bei uns eingegangenen Bohranzeigen seit 2017 auf dem Gebiet der Stadt Groitzsch b) den Stammdaten der Bohrungen der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) seit 2017 auf dem Gebiet der Stadt Groitzsch. Bei diesen Daten handelt es sich um Nachweisdaten gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) § 3 (3). Sie sind öffentlich zugänglich und kostenfrei. Das GeolDG ist seit 01.07.2020 in Kraft und ersetzt das Lagerstättengesetz. Für alle weiteren gewünschten Informationen besteht ein hoher manueller Rechercheaufwand auch auf Grund der Vielzahl der Bohrungen. Je nach Bearbeitungszeit ist die Bereitstellung der Informationen dann kostenpflichtig. Zu Ihren Anforderungen möchte ich Folgendes anmerken: - Hydrogeologische Gutachten sind Bewertungsdaten i.S. GeolDG § 3 (3), die – sofern nichtstaatlich - gemäß § 28 GeolDG nicht öffentlich zugänglich sind. Dies trifft auf alle aufgelisteten Daten mit Ausnahme der Baugrunderkundung im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASUV) zu. - Die Bohranzeigen sind über das Online-System ELBA.SAX eingereicht worden, demzufolge gibt es keine Papierdokumente oder E-Mails dazu. Es wäre ein Auszug aus ELBA.SAX möglich, in dem dann einige weitere Daten (z. B. Lagepläne) enthalten wären. Bei diesbezüglichen Anfragen ist immer das ELBA-Ident aus der EXCEL-Tabelle anzugeben. - Die Bohrergebnisse sind gemäß § 3 (3) GeolDG in Fach- und Bewertungsdaten sowie in staatliche und nichtstaatliche Daten zu kategorisieren. Im vorliegenden Fall handelt es sich – außer bei der genannten Baugrunderkundung i. A. des LASUV – um nichtstaatliche Daten, die einer Sperrfrist von 5 bzw. 10 Jahren (GeolDG § 27 (1, 2) unterliegen. Der 10-jährigen Sperrfrist unterliegen auch die Fachdaten (Schichtenverzeichnisse) zu Bohrungen der MIBRAG. - Über Störfälle haben wir keine Informationen. Diese Informationen wären ggf. bei der Unteren Wasserbehörde bzw. dem Sächsischen Oberbergamt anzufragen. Natürlich haben Sie nach § 4 (1) SächsUIG Anspruch auf den Zugang zu Umweltinformationen, auch wenn nach GeolDG diese Daten nicht öffentlich zugänglich sind. Allerdings fallen die gewünschten Informationen (mit Ausnahme der Baugrunderkundung im Auftrag des LASUV) unter den § 6 Satz 1 Nr. 1 und 3 SächsUIG – Schutz privater Belange, da es sich hier nicht um staatliche sondern private Daten handelt. Wir dürfen diese Informationen nur herausgeben, wenn die Betroffenen einer Herausgabe zustimmen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe vorliegt. Dazu müssen wir die Betroffenen erst anhören. Ich empfehle Ihnen, telefonisch mit mir in Kontakt zu treten, damit wir die Anfrage so präzisieren können, dass für Sie die wirklich benötigten Informationen recherchiert und der Bearbeitungsaufwand für uns und damit auch die Kosten minimiert werden können. Mit freundlichen Grüßen