Bombenverdachtspunkte im Jahr 2020

- Auskunft über die Anzahl der Bombenverdachtspunkte in allen Essener Stadtteilen für das Jahr 2020

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bombenverdachtspunkte im Jahr 2020 [#172548]
Datum
21. Dezember 2019 00:05
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auskunft über die Anzahl der Bombenverdachtspunkte in allen Essener Stadtteilen für das Jahr 2020
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172548 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage kann so nicht beantwortet werden. Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Bombenverdachtspunkte im Jahr 2020 [#172548]
Datum
6. Januar 2020 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage kann so nicht beantwortet werden. Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], bitte teilen Sie mir mit, wie viele Bombenverdachtspunkte es gibt. Teilen Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bombenverdachtspunkte im Jahr 2020 [#172548]
Datum
6. Januar 2020 15:27
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], bitte teilen Sie mir mit, wie viele Bombenverdachtspunkte es gibt. Teilen Sie mir bitte auch mit, wie viele Verdachtspunkte im Jahr 2020 überprüft werden. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 172548 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund von Luftbildauswertungen haben sich in den vergangenen Jahren mehrere Verda…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Bombenverdachtspunkte im Jahr 2020 [#172548]
Datum
8. Januar 2020 12:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund von Luftbildauswertungen haben sich in den vergangenen Jahren mehrere Verdachtspunkte auf Blindgänger im Stadtgebiet ergeben. Diese werden nach und nach überprüft. Im Jahr 2019 wurden 28 Überprüfungen durchgeführt. Für 2020 ist vorgesehen noch mehr Überprüfungen vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen