BescheidDrungIFG-BlindgngerVP_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bombenverdachtspunkte

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. STADT ESSEN Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Stadt Essen - 45121 Essen KudaPiesehepkutz Herrn 45121 Essen EEE Abt. 32-2 E-Mail: Norbert Geldermann EEE Raum 536 Telefon +49 201 88-32200 Telefax +49 201 88-32151 E-Mail norbert.geldermann@ ordnungsamt.essen.de Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) L 3 3.07.2019 Sehr geehrter Herr zu Ihrem Antrag auf Informationen über Blindgängerverdachtspunkteteile ich Ihnen mit, dass in 2019 67 Blindgängerverdachtspunkte durch NN Volkshochschule Essen Luftbildauswertung der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt wurden. In 2019 wurden bis zum 22.07.2019 25 Verdachtspunkte überprüft. Bisher wurden 14 Sprengbomben durch den Kampfmittelbeseitigungdienst entfernt. Zu den Lagen der einzelnen Verdachtspunkte sehe ich mich nicht im Stande, Auskünfte zu erteilen. Gem. 8 6 a) und 2. Satz IFG NRW sind entsprechende Anträge abzulehnen, wenn durch den Informationszugang die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt würde. Es ist bekannt, dass sogenannte Schatzsucher mit Metalldetektoren entsprechende Hinweise aufgreifen und sich und unbeteiligte Dritte beim Nachgraben in Lebensgefahr bringen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, das bei Veröffentlichung der Informationen datenschutzrelevante Aspekte tangiert werden, die dazu führen können, dass Grundstückseigentümer in ihren Rechten beeinträchtigt/verletzt werden. Ich bitte um Verständnis, dass lediglich die Zahl der in 2019 bekanntgewordenen und abgearbeiteten Blindgängerverdachtspunkte bekannt gegeben wird. Ihre Rechte: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberbürgermeister der Stadt Essen, Fachbereich 32, Porscheplatz 1, 45121 Essen Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Ein evtl. Fristversäumnis eines von ihnen Beauftragten würde Ihnen zugerechnet. Neben der Beschreitung des förmlichen Rechtsweges haben Sie im Falle der Ablehnung seines Informationsbegehrens auch das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen: Landesbeauftragten für den Datenschutz NRW,Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. reundlichen Grüßen ftr eldermann Hrn info @essen.de www.essen.de
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