Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Booster Impfung trotz Durchbruchinfektion

Anfrage an: Gesundheitsamt Bremen

Wir hatten eine Durchbruchinfektion trotz doppelter Impfung. Müssen wir trotzdem noch eine Boosterimpfung erhalten? Wenn nein, wie bekommen wir eine Bestätigung, dass wir nicht mehr geimpft werden müssen. Eine schriftliche Bestätigung unserer Genesung liegt uns vom Gesundheitsamt vor. Genügt dies oder können wir einen weiteren QR-Code bekommen.

Ergebnis der Anfrage

die Antwort beruht auf eine Aussage der STIKO vom 28.11.21. Inzwischen sind 4 Wochen vergangen und es gibt weitere Aussagen der STIKO. Die Antwort vom Gesundheitsamt Bremen ist vom 22.12.21 und somit wohl überholt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir h…
An Gesundheitsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Booster Impfung trotz Durchbruchinfektion [#235783]
Datum
16. Dezember 2021 13:38
An
Gesundheitsamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir hatten eine Durchbruchinfektion trotz doppelter Impfung. Müssen wir trotzdem noch eine Boosterimpfung erhalten? Wenn nein, wie bekommen wir eine Bestätigung, dass wir nicht mehr geimpft werden müssen. Eine schriftliche Bestätigung unserer Genesung liegt uns vom Gesundheitsamt vor. Genügt dies oder können wir einen weiteren QR-Code bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 235783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235783/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Bremen
Ihre Anfrage vom 16.12.2021; Impfung Guten Abend <Information-entfernt> danke für Ihre Nachricht. Bitte ent…
Von
Gesundheitsamt Bremen
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.12.2021; Impfung
Datum
22. Dezember 2021 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Abend <Information-entfernt> danke für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Aufgrund erhöhter Nachfragen kommt es derzeit zu verzögerten Antwortzeiten. Die STIKO empfiehlt Personen, die nach einer COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, ebenfalls eine Auffrischungsimpfung. Diese soll im Abstand von 6 Monaten nach der Infektion erfolgen (Stand: 29.11.2021). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.