Bootsregistrierung

ich habe mir ein Stahl-Schiff gekauft 11,60x 3,96m 13to und es fährt ausschließlich in NL. Muss ich dieses Schiff in Deutschland registrieren?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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Frank Raue
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe mir ein …
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle Details
Von
Frank Raue
Betreff
Bootsregistrierung [#238668]
Datum
24. Januar 2022 14:08
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe mir ein Stahl-Schiff gekauft 11,60x 3,96m 13to und es fährt ausschließlich in NL. Muss ich dieses Schiff in Deutschland registrieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Raue Anfragenr: 238668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238668/ Postanschrift Frank Raue << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Raue

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
AW: ENTWURF meine Antwort auf die sehr amtliche Anfrage v. Herrn Raue Sehr geehrter Herr Raue, ich bin gebeten wo…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Betreff
AW: ENTWURF meine Antwort auf die sehr amtliche Anfrage v. Herrn Raue
Datum
27. Januar 2022 07:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Raue, ich bin gebeten worden Ihnen zu schreiben. Bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bin ich unter anderem zuständig für Sportschifffahrt Binnen bundesweit. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) kann als Bundesbehörde nur Aussagen zu der verkehrlichen Inanspruchnahme der Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland als Verkehrsweg treffen. Für andere Länder können wir keine Aussagen treffen. Natürlich können Sie Ihr Boot, das in den Niederlanden und nicht in Deutschland eingesetzt wird, in den Niederlanden nach den dort gültigen Regeln anmelden. Allerdings dürfen Sie mit deutschem Wohnsitz dann nicht mit dem Boot und der niederländischen Registrierung hier in der Bundesrepublik fahren. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen