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Borreliose - Fallzahlen nur aus 8 Bundesländern

Anfrage an: Robert Koch-Institut

In einem Schreiben des RKI vom 13.12.2011, AZ 1008-9-2-1 heißt es: "Da für die Lyme-Borreliose nach Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht auf Bundesebene vorliegt, liegen Fallzahlen dem RKI nur für acht Bundesländer vor.

In einem Schreiben des RKI vom 09.12.2011, AZ: 1008-9-2/2313,2316 wird bestätigt, dass das RKI dem Bundesgesundheitsministerium am 8.2.2011 die Einführung einer bundesweiten Meldepflicht nicht empfiehlt, bzw. fachlich nicht befürwortet.

Frage:
Warum legt das RKI Wert darauf, nur eingeschränkt Fallzahlen in Deutschland vorliegen zu haben?

Warum wird seitens RKI auf eine mangelnde Datenlage hinsichtlich der Borreliose-Inzidenz und -Prävalenz verwiesen, während man gleichzeitig mit Empfehlungen an das Bundesgesundheitsministerium dafür sorgt, dass die mangelnde Datenlage so eingeschränkt bleibt, wie sie ist?

Zu welchen Ergebnissen haben die bisherigen Sentineluntersuchungen (Borreliose) geführt?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2012
  • Frist
    7. Februar 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Borreliose - Fallzahlen nur aus 8 Bundesländern
Datum
4. Januar 2012 20:30
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In einem Schreiben des RKI vom 13.12.2011, AZ 1008-9-2-1 heißt es: "Da für die Lyme-Borreliose nach Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht auf Bundesebene vorliegt, liegen Fallzahlen dem RKI nur für acht Bundesländer vor. In einem Schreiben des RKI vom 09.12.2011, AZ: 1008-9-2/2313,2316 wird bestätigt, dass das RKI dem Bundesgesundheitsministerium am 8.2.2011 die Einführung einer bundesweiten Meldepflicht nicht empfiehlt, bzw. fachlich nicht befürwortet. Frage: Warum legt das RKI Wert darauf, nur eingeschränkt Fallzahlen in Deutschland vorliegen zu haben? Warum wird seitens RKI auf eine mangelnde Datenlage hinsichtlich der Borreliose-Inzidenz und -Prävalenz verwiesen, während man gleichzeitig mit Empfehlungen an das Bundesgesundheitsministerium dafür sorgt, dass die mangelnde Datenlage so eingeschränkt bleibt, wie sie ist? Zu welchen Ergebnissen haben die bisherigen Sentineluntersuchungen (Borreliose) geführt? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrer 1. Frage: Das RKI legt keinen Wert darauf, &…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ergänzung: Borreliose - Fallzahlen nur aus 8 Bundesländern
Datum
25. Januar 2012 10:01
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrer 1. Frage: Das RKI legt keinen Wert darauf, "nur eingeschränkt Fallzahlen in Deutschland vorliegen zu haben". In dem von Ihnen zitierten Schreiben heißt es zu Ihrer 2. Frage: "Eine Meldepflicht bei Borreliose oder entsprechendem Erregernachweis würde zwar zusätzliche Daten zur Verbreitung der Krankheit bieten. Aus diesen Daten lässt sich aus heutiger Perspektive jedoch kein zusätzlicher Nutzen in einem Umfang ziehen, der eine Verpflichtung der Ärzteschaft zur Meldung der – wie beschrieben schwierig zu diagnostizierenden – Erkrankung oder der Labore zur Meldung des Erregernachweises geboten erscheinen lässt." Zu Ihrer 3. Frage: Das RKI hat bisher keine Sentineluntersuchungen zur Borreliose durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.