Botschaft Bueanos Aires: Stellenprofile

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um Zusendung der Stellenprofile der entsandten und lokalen Mitarbeiter der Botschaft Buenos Aires.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Botschaft Bueanos Aires: Stellenprofile [#10793]
Datum
24. Juli 2015 19:02
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Stellenprofile der entsandten und lokalen Mitarbeiter der Botschaft Buenos Aires. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Botschaft Bueanos Aires: Stellenprofile&q…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Botschaft Bueanos Aires: Stellenprofile [#10793]
Datum
14. September 2015 07:57
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Botschaft Bueanos Aires: Stellenprofile" vom 24.07.2015 (#10793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2015, Vg. 189-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2015, Vg. 189-2015
Datum
14. September 2015 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2015, Vg. 189-2015 [#10793] Liebe Frau Steinbrück…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2015, Vg. 189-2015 [#10793]
Datum
14. September 2015 19:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Liebe Frau Steinbrück, vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider ist Ihre Aussage, dass Stellenprofile nicht geführt würden, sachlich falsch. Für jede Stelle muss der Aufgaben- und Verantwortungsumfang beschrieben werden. Dies ist die Grundlage für die Einwertung in die jeweilige Besoldungs- und Entgeltgruppe. Darüber hinaus geht daraus der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Mitarbeiters hervor, z.B. welche Unterschriftsvollmachten er besitzt. Eine solches Dokument besteht in für jede Stelle und in jeder Behörde. Da auch in Ihrem Haus die Aufgaben teilig wahrgenommen werden und nicht jeder Ihrer Mitarbeiter alles macht, existieren entsprechende Dokumente, egal ob sie nun Stellenprofil heißen oder hausintern anders bezeichnet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Botschaft Bueanos Aires: Stellenprofile" [#10793]
Datum
14. September 2015 19:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10793 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Das Auswärtige Amt hat mit Schreiben vom 14.09.2015 (Az. 505-511.E-IFG 189-2015) mitgeteilt, es würden keine Stellenprofile geführt. Die Aussage ist nicht glaubwürdig. Stellen müssen anhand ihres Aufgaben- und Verantwortungsprofils eingewertet und der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe zugeordnet werden. Darüber hinaus muss der Beamte / Angestellte wissen, welchen Aufgaben- und Verantwortungsumfang er hat, um diesen zu kennen (Grundsatz des Beamtenrechts: Zuständigkeit prüfen!) Es mag sein, dass im Auswärtigen Amt diese Dokumente anders heißen. Allerdings dürften spätestens dem zuständigen Mitarbeiter im Personalreferat klar sein, um welches Dokument es sich handelt und es kann nicht erwartet werden, dass die genaue Bezeichnung Behördenexternen bekannt ist. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes nach Eingang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2015, Vg. 189-2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.07.2015, Vg. 189-2015
Datum
18. September 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 14.09.2015 ist hier eingegangen. Inhaltlich beantragen Sie damit eine Überprüfung unseres Schreibens vom 14.09.2015. Daher ist Ihre E-Mail aus rechtlicher Sicht ein Widerspruch im Sinne von § 9 Absatz 4 IFG in Verbindung mit § 68 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Ein Widerspruch muss allerdings schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Absatz 1 VwGO). Sie können ihn auch innerhalb der gem. § 70 Absatz 1 VwGO vorgegebenen Frist per Fax übersenden. Ihre E-Mail reicht hingegen nicht aus und ein Widerspruch gilt daher als nicht eingelegt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-722/002 II#0094 Sehr geehrtAnt…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 24. Juli 2015; GeschZ.: IX-722/002 II#0094; Vermittlung bei Anfrage "Botschaft Bueanos Aires: Stellenprofile" [#10793]
Datum
2. November 2015 14:36
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-722/002 II#0094 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 24. Juli 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Auswärtige Amt anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen