Botschaft Kirgisistan - Auslagerung der Visumsanträge an externes Unternehmen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

mich interessiert, ob es normal und rechtens ist, das in (unter anderen) der Deutsche Botschaft
Bischkek die komplette Visa-Beantragung an einen externen Dienstleister ausgelagert ist. Nachzulesen unter: https://bischkek.diplo.de/kg-de/service/05-VisaEinreise/-/2420082
"Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an VisaMetric." Der Link führt zu https://www.visametric.com/Kyrgyzstan/Germany/de/p/terminvereinbarung
Auf der Webseite von VisaMetric findet man dann folgendes: "VisaMetric ist der offizielle Dienstleister für die Visumantragsannahme der deutschen Auslandsvertretungen in Kirgisistan."
Ein Impressum nach deutschem Recht gibt es natürlich nicht, auf der Seite "Über uns" ist lediglich folgendes zu finden:
"VisaMetric Gruppe
VisaMetric konzentriert sich darauf, diplomatische Missionen mit erstklassigen nicht-diskretionären Unterstützungsdiensten im Zusammenhang mit Visa-Anwendungen und anderen Bereichen (wie konsularischen Dienstleistungen) zu bedienen.

VisaMetric stammt aus einer langfristigen strategischen Allianz in Form eines Joint-Ventures zwischen den Gruppen iDATA Consulting Inc. (iDATA) und Visa Management Service (VMS), mit dem Ziel, den diplomatischen Missionen und ihren Bewerbern den besten Service zu bieten.

GEOGRAPHISCHE PRÄSENZ
VisaMetric Group betreibt über 110 Visaantragszentren in den folgenden Ländern:

Armenien
Aserbaidschan
Ich rannte
Irak
Kasachstan
Kirgisistan
Volksrepublik China
Russische Föderation
Truthahn
Tadschikistan
Turkmenistan
Ukraine
Usbekistan
DIPLOMATISCHE MISSIONEN VERTRETEN

Republik Italien
Bundesrepublik Deutschland
Republik Estland
Republik Korea
Republik Malta
Republik Portugal
Republik Slowenien
(* über die Italienische Botschaft in Irak)
QUALITÄTSZERTIFIKATE

ISO 9001 (Servicequalität);
ISO 27001 (Informationssicherheit);
ISO 14001 (Umwelt);
TRACE (Business-Transparenz-Standards)"

Ja, "Truthahn" und "Ich rannte" stehen so als Länder auf der Seite. Gemeint sind wahrscheinlich die Türkei und Iran, da hat wohl der Google-Übersetzer nicht mitgemacht....

VisaMetric nimmt einerseits konsularische und eigene Gebühren ein, bietet andererseits auch VIP-Services (siehe https://www.visametric.com/Kyrgyzstan/Germany/de/p/vip) für schnellere Bearbeitung (?) mit zusätzlichen Kosten an. Unbestätigten Aussagen zufolge gibt es über VisaMetric mit dem VIP-Paket auch viel schnellere Visaantragstermine... Da alle Terminvereinbarungen, die Visa betreffen, über VisaMetric laufen, hat VisaMetric natürlich auch einen direkten Einfluss darauf, welche Anträge wann, wie schnell, in welcher Form und ob überhaupt bei der Botschaft landen.
Ich möchte gerne wissen, wieso Kernfunktionen einer diplomatischen Mission im Ausland an ein externes Unternehmen ausgelagert werden, was damit auch noch Einfluss auf den Fluss der Visa-Anträge erhält, ohne meines Wissens unter der Kontrolle des deutschen Staates oder der jeweiligen Botschaft zu stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    16. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
Andrej Ebert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mich interessiert…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Andrej Ebert
Betreff
Botschaft Kirgisistan - Auslagerung der Visumsanträge an externes Unternehmen [#237566]
Datum
13. Januar 2022 22:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mich interessiert, ob es normal und rechtens ist, das in (unter anderen) der Deutsche Botschaft Bischkek die komplette Visa-Beantragung an einen externen Dienstleister ausgelagert ist. Nachzulesen unter: https://bischkek.diplo.de/kg-de/service/05-VisaEinreise/-/2420082 "Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an VisaMetric." Der Link führt zu https://www.visametric.com/Kyrgyzstan/Germany/de/p/terminvereinbarung Auf der Webseite von VisaMetric findet man dann folgendes: "VisaMetric ist der offizielle Dienstleister für die Visumantragsannahme der deutschen Auslandsvertretungen in Kirgisistan." Ein Impressum nach deutschem Recht gibt es natürlich nicht, auf der Seite "Über uns" ist lediglich folgendes zu finden: "VisaMetric Gruppe VisaMetric konzentriert sich darauf, diplomatische Missionen mit erstklassigen nicht-diskretionären Unterstützungsdiensten im Zusammenhang mit Visa-Anwendungen und anderen Bereichen (wie konsularischen Dienstleistungen) zu bedienen. VisaMetric stammt aus einer langfristigen strategischen Allianz in Form eines Joint-Ventures zwischen den Gruppen iDATA Consulting Inc. (iDATA) und Visa Management Service (VMS), mit dem Ziel, den diplomatischen Missionen und ihren Bewerbern den besten Service zu bieten. GEOGRAPHISCHE PRÄSENZ VisaMetric Group betreibt über 110 Visaantragszentren in den folgenden Ländern: Armenien Aserbaidschan Ich rannte Irak Kasachstan Kirgisistan Volksrepublik China Russische Föderation Truthahn Tadschikistan Turkmenistan Ukraine Usbekistan DIPLOMATISCHE MISSIONEN VERTRETEN Republik Italien Bundesrepublik Deutschland Republik Estland Republik Korea Republik Malta Republik Portugal Republik Slowenien (* über die Italienische Botschaft in Irak) QUALITÄTSZERTIFIKATE ISO 9001 (Servicequalität); ISO 27001 (Informationssicherheit); ISO 14001 (Umwelt); TRACE (Business-Transparenz-Standards)" Ja, "Truthahn" und "Ich rannte" stehen so als Länder auf der Seite. Gemeint sind wahrscheinlich die Türkei und Iran, da hat wohl der Google-Übersetzer nicht mitgemacht.... VisaMetric nimmt einerseits konsularische und eigene Gebühren ein, bietet andererseits auch VIP-Services (siehe https://www.visametric.com/Kyrgyzstan/Germany/de/p/vip) für schnellere Bearbeitung (?) mit zusätzlichen Kosten an. Unbestätigten Aussagen zufolge gibt es über VisaMetric mit dem VIP-Paket auch viel schnellere Visaantragstermine... Da alle Terminvereinbarungen, die Visa betreffen, über VisaMetric laufen, hat VisaMetric natürlich auch einen direkten Einfluss darauf, welche Anträge wann, wie schnell, in welcher Form und ob überhaupt bei der Botschaft landen. Ich möchte gerne wissen, wieso Kernfunktionen einer diplomatischen Mission im Ausland an ein externes Unternehmen ausgelagert werden, was damit auch noch Einfluss auf den Fluss der Visa-Anträge erhält, ohne meines Wissens unter der Kontrolle des deutschen Staates oder der jeweiligen Botschaft zu stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrej Ebert Anfragenr: 237566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237566/ Postanschrift Andrej Ebert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrej Ebert
Auswärtiges Amt
AW: Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [0428e91f-2147-4ebc-9349-1a28bfae4018] Sehr geehrter Herr …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [0428e91f-2147-4ebc-9349-1a28bfae4018]
Datum
18. Januar 2022 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ebert, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Auslagerung der Visumantragsannahme. Rechtsgrundlage für eine solche Auslagerung der Antragsannahme von Schengen-Visa ist Art. 43 Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft) bzw. § 73c des Aufenthaltsgesetzes (für nationale Visa). Die Auslagerung erfolgt in Form einer Dienstleistungskonzession, die nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben wird. Das Auswärtige Amt hat seit 2007 die Antragsannahme in mittlerweile über 40 Ländern, vor allem an antragsstarken Visastellen, an verschiedene externe Dienstleistungserbringer ausgelagert und konnte damit den Kundenservice für Visaantragsteller deutlich erhöhen: Durch die Auslagerung der Visumantragsannahme werden die Wartezeiten auf Termine reduziert. Weiterhin werden in Flächenländern regelmäßig mehrere Visumantragsannahmezentren eröffnet, so dass die oftmals lange Anfahrt zur deutschen Auslandsvertretung entfällt. Die in den Visumantragsannahmezentren angebotenen optionalen und ggf. kostenpflichtigen Zusatzdienstleistungen (wie Passfotos, Kopierservice, Vermittlung von Reisekrankenversicherungen u.a.) ermöglichen den Kunden, ihre Visumanträge schnell und effizient direkt vor Ort vorzubereiten. Die Buchung einer Zusatzdienstleistung führt grundsätzlich nicht zu einem früheren Termin, einer schnelleren Bearbeitung oder hat gar Einfluss auf den Ausgang des Visumverfahrens. Die Auslagerung der Visumantragsannahme umfasst u.a. die Annahme, Weiterleitung und Rückgabe von Visumanträgen und –unterlagen, teilweise auch die Terminvergabe an der Auslandsvertretung, nicht jedoch die Prüfung und Entscheidung des Visumantrags. Diese hoheitlichen Aufgaben verbleiben allein bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen. Die externen Dienstleister haben keinen Einfluss auf den Ausgang des Visumverfahrens. Für ihre Dienste erheben die externen Dienstleister Serviceentgelte. Die von den Kunden ebenfalls zu entrichtende Visumgebühr leiten die Dienstleister an die Visastelle weiter. Regelmäßig werden die externen Dienstleister von den Auslandsvertretungen in ihrer Arbeit und Leistung kontrolliert. Gemäß Artikel 17 Absatz 5 des EU-Visakodex kann jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit für Antragsteller aufrecht halten, Anträge unmittelbar bei den Konsulaten einzureichen. Einen Anspruch auf eine solche Antragsstellung begründet das EU-Recht jedoch nicht. In vielen deutschen Vertretungen besteht weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Abgabe des Antrags. Antragsteller werden auf der Website der jeweiligen Auslandsvertretung über die unterschiedlichen Optionen informiert. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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Andrej Ebert
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An Auswärtiges Amt Details
Von
Andrej Ebert
Betreff
AW: Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [0428e91f-2147-4ebc-9349-1a28bfae4018] [#237566]
Datum
18. Januar 2022 11:54
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Andrej Ebert Anfragenr: 237566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237566/