Botschaft Senegal, Dakar

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wie viele Personen bearbeiten in der Botschaft Dakar (Senegal) folgende Themen:

- Visaanträge für Aufenthalte >90 Tage in die EU
- Wie viele Aufenthalte >90 Tage in die EU wurden in den Jahren 2010-2018 beantragt? (aufgeschlüsselt nach Ländern - sowohl Herkunfts- als auch Zielland)
- Wie viele Aufenthalte >90 Tage in die EU wurden in den Jahren 2010-2018 erteilt? (aufgeschlüsselt nach Ländern - sowohl Herkunfts- als auch Zielland)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Personen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Botschaft Senegal, Dakar [#137460]
Datum
5. Mai 2019 11:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personen bearbeiten in der Botschaft Dakar (Senegal) folgende Themen: - Visaanträge für Aufenthalte >90 Tage in die EU - Wie viele Aufenthalte >90 Tage in die EU wurden in den Jahren 2010-2018 beantragt? (aufgeschlüsselt nach Ländern - sowohl Herkunfts- als auch Zielland) - Wie viele Aufenthalte >90 Tage in die EU wurden in den Jahren 2010-2018 erteilt? (aufgeschlüsselt nach Ländern - sowohl Herkunfts- als auch Zielland)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Botschaft Senegal, Dakar [#137460]
Datum
9. Mai 2019 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Eine Auskunft zur Anzahl der Mitarbeiterzahl, die sich mit Visumanträge für Aufenthalte über 90 Tagen in die EU beschäftigt, kann nicht erteilt werden, da ein Bekanntwerden dieser Informationen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Visastelle indirekt gefährden kann. Die Angaben werden als schützenwerte Informationen eingestuft. Die statistischen Angaben über die Anzahl an beantragten und erteilten Visa für die Einreise in die EU seit 2010 finden Sie unter: https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa-policy_en#stats Statistische Angaben zur Visumerteilung durch deutsche Auslandsvertretungen finden Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node#content_9 Ich hoffe, diese Angaben sind für Sie nützlich. Mit freundlichen Grüßen