Boulespielen auf öffentlichen Plätzen

Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Personen, die nicht zu einer oder zwei Familien gehören, auf einem öffentlichen Platz (hier: Oesterleyplatz in Hannover) miteinander Boule spielen dürfen. Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Ulrich Gregor
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen S…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Ulrich Gregor
Betreff
Boulespielen auf öffentlichen Plätzen [#187151]
Datum
21. Mai 2020 10:51
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Personen, die nicht zu einer oder zwei Familien gehören, auf einem öffentlichen Platz (hier: Oesterleyplatz in Hannover) miteinander Boule spielen dürfen. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Gregor Anfragenr: 187151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187151 Postanschrift Ulrich Gregor << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Gregor
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Gregor, nach § 2 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen di…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: Mit der Bitte um Übernahme: Boulespielen auf öffentlichen Plätzen [#187151]
Datum
23. Mai 2020 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gregor, nach § 2 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum auf höchstens 2 Personen beschränkt; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie mit Personen, die dem eigenen oder einem weiterem Hausstand angehören, also dürfen 2 Hausstände (das können auch Wohngemeinschaften sein) zusammen Boule spielen. Die konkrete Anzahl ist egal, solange die Personen aus max. 2 Hausständen kommen. Weitere Personen dürfen nicht mitspielen. Im Auftrage Astrid Bank Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung MS-Lagestab Corona Hotline der Landesregierung: 0511 120-6000 Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier: https://www.ms.niedersachsen.de/dsg/vo-175384.html
Ulrich Gregor
Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem nun neue Lockerungen beschlossen worden sind erlaube ich mir, erneut …
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Ulrich Gregor
Betreff
AW: WG: Mit der Bitte um Übernahme: Boulespielen auf öffentlichen Plätzen [#187151]
Datum
6. Juni 2020 10:42
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem nun neue Lockerungen beschlossen worden sind erlaube ich mir, erneut anzufragen. Ab Montag,08.06.2020: Wieviele Personen, die nicht zu einer oder zwei Familien gehören, dürfen auf einem öffentlichen Platz (hier: Oesterleyplatz in Hannover) miteinander Boule spielen. Danke. ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Gregor Anfragenr: 187151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187151 Postanschrift Ulrich Gregor << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Gregor, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für den öffentlichen Raum gilt weiterhin die „Zwei-Haus…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: WG: Mit der Bitte um Übernahme: Boulespielen auf öffentlichen Plätzen [#187151]
Datum
7. Juni 2020 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gregor, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für den öffentlichen Raum gilt weiterhin die „Zwei-Haushaltsregel“ und leider auch das Verbot von Gruppenbildungen. In Verbindung mit den Abstandsregeln waren diese Maßgaben, die uns leider alle im Miteinander einschränken, die wichtigsten Erfolgsfaktoren für die positiven Entwicklungen im Infektionsgeschehen. Insofern wird hieran erstmal noch festgehalten, um die Vielzahl an weiteren Lockerungen zu ermöglichen. Daher sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum auf zwei Personen beschränkt, soweit sie nicht zu einem Hausstand gehören. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen und aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus. Link zu den Verordnungen und Erlassen des Landes Niedersachsen in Zusammenhang mit Corona: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html Mit freundlichen Grüßen