Boxcryptor

Die veröffentlichte Auftragsbekanntmachung und Auftragsvergabe zu der Beschaffung der Boxcryptor-Lizenzen.
https://www.boxcryptor.com/de/customer-stories/tu-dresden/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Technische Universität Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Boxcryptor [#180853]
Datum
19. Februar 2020 15:22
An
Technische Universität Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die veröffentlichte Auftragsbekanntmachung und Auftragsvergabe zu der Beschaffung der Boxcryptor-Lizenzen. https://www.boxcryptor.com/de/customer-stories/tu-dresden/
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180853 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Dresden
Sehr [geschwärzt], zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihren Anspruch auf Information nichtzut…
Von
Technische Universität Dresden
Betreff
Boxcryptor [#180853]
Datum
26. Februar 2020 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,0 KB


Sehr [geschwärzt], zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihren Anspruch auf Information nichtzutreffend aus der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung) herleiten. Die Satzung beschränkt sich gem. § 1 auf den "eigenen Wirkungskreis" der Landeshauptstadt Dresden (Stadtverwaltung und Eigenbetriebe). Bei der TU Dresden handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts des Freistaats Sachsen. Sie wird daher nicht vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung umfasst. Unbenommen davon teilen wir Ihnen trotzdem gern mit, dass die Gesamtbeschaffung der Boxcryptor-Lizenzen gemeinsam für die TU Dresden und die RWTH Aachen von der RWTH Aachen durchgeführt wurde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]