Brandbrief der Bauwirtschaft zum geplanten Grenzwert für Bitumendämpfe

den Brandbrief der Bauwirtschaft zum geplanten Grenzwert für Bitumendämpfe.
Wie in [1] erwähnt.

[1] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/grenzwert-wieso-der-stopp-im-strassenbau-droht-16490045.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brandbrief der …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Brandbrief der Bauwirtschaft zum geplanten Grenzwert für Bitumendämpfe [#170694]
Datum
19. November 2019 23:13
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Brandbrief der Bauwirtschaft zum geplanten Grenzwert für Bitumendämpfe. Wie in [1] erwähnt. [1] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/grenzwert-wieso-der-stopp-im-strassenbau-droht-16490045.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in das BMVI ist in der von Ihnen beschriebenen Thematik fachlich zwar involviert, die F…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Brandbrief der Bauwirtschaft zum geplanten Grenzwert für Bitumendämpfe
Datum
12. Dezember 2019 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das BMVI ist in der von Ihnen beschriebenen Thematik fachlich zwar involviert, die Federführung zu der Frage der Arbeitsplatzgrenzwerte für die Heißverarbeitung von Bitumen liegt aber bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe Ihr Anliegen daher an das dort federführende Referat weitergeleitet, von dem Ihre Fragen beatwortet werden. Mit freundlichen Grüßen