Brandbrief des Landkreistages in Bezug auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen der Landesregierung

Anfrage an: Landkreis Rostock

Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

laut einem Medienbericht der Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG vom 26.01.2022 verfasste der Landkreistag einen "Brandbrief" an die Staatskanzlei, in welchem die Lockerungen der Corona-Maßnahmen gefordert werden.

Bitte lassen Sie mir eine Abschrift dieses sogenannten Brandbriefes zukommen.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

___________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren,…
An Landkreis Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandbrief des Landkreistages in Bezug auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen der Landesregierung [#238924]
Datum
26. Januar 2022 17:47
An
Landkreis Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, laut einem Medienbericht der Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG vom 26.01.2022 verfasste der Landkreistag einen "Brandbrief" an die Staatskanzlei, in welchem die Lockerungen der Corona-Maßnahmen gefordert werden. Bitte lassen Sie mir eine Abschrift dieses sogenannten Brandbriefes zukommen. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! ___________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Brandbrief des Landkreistages in Bezug auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen der Landesregierung [#238924]
An Landkreis Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Brandbrief des Landkreistages in Bezug auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen der Landesregierung [#238924]
Datum
26. Januar 2022 17:47
An
Landkreis Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,6 KB

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Landkreis Rostock
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei dem im Rede stehenden Dokument handelt es sich nur um e…
Von
Landkreis Rostock
Betreff
AW: Brandbrief des Landkreistages in Bezug auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen der Landesregierung [#238924]
Datum
4. Februar 2022 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei dem im Rede stehenden Dokument handelt es sich nur um einen vorübergehend beigezogenen Informationsträger, der nicht Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen der Landkreis Rostock ist. Bitte wenden Sie sich an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Mit freundlichen Grüßen