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Brandbrief eines Whistleblowers

Im Juni 2020 wurde publik, dass ein Brandbrief von einem KSK-Soldaten an die Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer gesendet wurde, in dem rechtsextreme Missstände innerhalb des Verbandes als tiefgreifend und strukturell bezeichnet werden.

Bitte senden sie mir diesen Brief zu.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Juni 2020 wurde …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandbrief eines Whistleblowers [#188848]
Datum
13. Juni 2020 12:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Juni 2020 wurde publik, dass ein Brandbrief von einem KSK-Soldaten an die Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer gesendet wurde, in dem rechtsextreme Missstände innerhalb des Verbandes als tiefgreifend und strukturell bezeichnet werden. Bitte senden sie mir diesen Brief zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Antragsteller/in hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188848
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1366 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: IFG / Brandbrief eines Whistleblowers [#188848]
Datum
15. Juni 2020 10:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1366 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.06.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 13. Juni 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1366 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1366 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Brandbrief eines Whistleblowers [#188848]
Datum
9. Juli 2020 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1366 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.06.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1366 vom 13.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 13. Juni 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten hatten, Ihnen den "Brandbrief von einem KSK-Soldaten" zuzuleiten. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag inhaltlich durch die fachlich zuständigen Stellen geprüft wurde. Nach deren nachvollziehbar dargestellter Bewertung stehen der Herausgabe der antragsgegenständlichen Information rechtliche Gründe entgegen. Vorliegend besteht daher nunmehr das Erfordernis, einen ablehnenden Bescheid zu erstellen. Um die rechtskonforme Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)) des Verwaltungsaktes vornehmen zu können, bitte ich Sie freundlich um Übermittlung Ihres Vornamens, Ihres Namens sowie Ihrer zustellfähigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1366 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Brandbrief eines Whistleblowers [#188848]
Datum
20. August 2020 14:32
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1366 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.06.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1366 vom 13.06.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1366 vom 09.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 9. Juli 2020 (Bezug 3.) hatte ich aus den darin näher erläuterten Gründen um Übermittlung Ihres vollständigen Namens sowie Ihrer zustellfähigen Postanschrift gebeten. Diese Bitte blieb Ihrerseits unbeantwortet. Ich gehe daher davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.