Brandbrief zum KSK

Nach SPIEGEL-Informationen hat ein Soldat des KSK einen Brandbrief an Frau Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer geschrieben, in dem Probleme mit der Behandlung von rechten und rechtsextremen Tendenzen beschrieben werden. Der SPIEGEL berichtete im folgenden Artikel: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-kommando-spezialkraefte-hauptmann-schickt-hilferuf-an-kramp-karrenbauer-a-17a4b656-bedb-4539-a948-e179708027b9

Bitte senden Sie mir den dort beschriebenen Brief vollständig zu, ebenso Dokumente, welche beschreiben, wie mit den im Brief geschilderten Missständen umgegangen werden soll.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 14 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach SPIEGEL-Inform…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandbrief zum KSK [#188825]
Datum
12. Juni 2020 20:43
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach SPIEGEL-Informationen hat ein Soldat des KSK einen Brandbrief an Frau Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer geschrieben, in dem Probleme mit der Behandlung von rechten und rechtsextremen Tendenzen beschrieben werden. Der SPIEGEL berichtete im folgenden Artikel: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-kommando-spezialkraefte-hauptmann-schickt-hilferuf-an-kramp-karrenbauer-a-17a4b656-bedb-4539-a948-e179708027b9 Bitte senden Sie mir den dort beschriebenen Brief vollständig zu, ebenso Dokumente, welche beschreiben, wie mit den im Brief geschilderten Missständen umgegangen werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188825 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1365 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: Brandbrief zum KSK [#188825]
Datum
15. Juni 2020 10:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1365 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.06.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 12. Juni 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1365 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1365 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Brandbrief zum KSK [#188825]
Datum
10. Juli 2020 10:02
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1365 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.06.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1365 vom 15.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 12. Juni 2020 (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Beantwortung nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG erfolgen kann. Dies ist darin begründet, dass mir gegenwärtig noch nicht alle Beiträge der in den Prüfungsprozess eingebundenen Organisationseinheiten vorliegen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie freundlich um Geduld. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen