Brandschutz in der Hansestadt Stralsund

Anfrage an: Stadt Stralsund

Bauplan für das neue Gebäude das grade Renoviert/Umgebaut wird für die Freiwilligen Feuerwehr in Stralsund mit der Adresse Seestraße 9, 18439 Stralsund. So wie die Auskunft über die Kosten des Umbau/Renovierung. Des weiteren Welche Finanziellen Mittel wird den Brandschutz in Stralsund zur Verfügung Gestalt und für was wird das Geld Ausgegeben mit den genauen Posten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Stadt Stralsund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz in der Hansestadt Stralsund [#35627]
Datum
7. Januar 2019 22:57
An
Stadt Stralsund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bauplan für das neue Gebäude das grade Renoviert/Umgebaut wird für die Freiwilligen Feuerwehr in Stralsund mit der Adresse Seestraße 9, 18439 Stralsund. So wie die Auskunft über die Kosten des Umbau/Renovierung. Des weiteren Welche Finanziellen Mittel wird den Brandschutz in Stralsund zur Verfügung Gestalt und für was wird das Geld Ausgegeben mit den genauen Posten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Brandschutz in der Hansestadt Stralsund [#35627]
An Stadt Stralsund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Brandschutz in der Hansestadt Stralsund [#35627]
Datum
7. Januar 2019 23:28
An
Stadt Stralsund
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
50,6 KB

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Stadt Stralsund
E-Mail vom 07.01.2019 - Brandschutz Stralsund Sehr geehrtAntragsteller/in am 07.01.2019 kündigten Sie mit einer V…
Von
Stadt Stralsund
Betreff
E-Mail vom 07.01.2019 - Brandschutz Stralsund
Datum
31. Januar 2019 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 07.01.2019 kündigten Sie mit einer Vorab-E-Mail einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) auf Auskunft zum Brandschutz in Stralsund an. Bisher ist der Antrag noch nicht in schriftlicher Form bei der Hansestadt Stralsund eingegangen. Da in Ihrem Fall jedoch kein förmlicher Bescheid erstellt wird, bedarf es auch keines förmlichen Antrages. Auf Ihre Anfrage erhalten Sie folgende Antwort: Ein Anspruch auf Informationszugang ist nach § 4 Abs. 4 IFG M-V ausgeschlossen, da die gewünschten Informationen zu den Kosten bzw. Ausgaben für den Brandschutz bereits im Haushalt der Hansestadt Stralsund veröffentlicht wurden: https://www.stralsund.de/export/sites/hst/buerger/rathaus/Haushalt/2018_2019/Band-I.pdf . Vorhabensträger für den Umbau des Gebäudes der freiwilligen Feuerwehr ist die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES). Da die Hansestadt Stralsund nicht Mehrheitseigner der SES ist, ist die Hansestadt Stralsund gemäß § 3 Abs. 3 IFG M-V nicht für Informationen der SES (Bauplan, Kosten) zuständig. Den Eigenanteil der Hansestadt Stralsund am Bauvorhaben finden Sie ebenfalls im bereits veröffentlichten Haushalt. Mit freundlichen Grüßen