Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen

Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG, Häuslerreihe 28, 23996 Bad Kleinen, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz.
Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?
Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?
Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?
Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?
Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?
Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?
Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?
Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?
Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Mit besten Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
3. Juni 2021 13:03
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG, Häuslerreihe 28, 23996 Bad Kleinen, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz. Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet? Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können? Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt? Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert? Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant? Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff? Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt? Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden? Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe! Mit besten Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221806/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
3. Juni 2021 13:04
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,2 KB
Landkreis Nordwestmecklenburg
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 03.06.2021 an den Landkreis NWM weise ich zunächst dar…
Von
Landkreis Nordwestmecklenburg
Betreff
WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
23. Juni 2021 08:37
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,8 KB


Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 03.06.2021 an den Landkreis NWM weise ich zunächst darauf hin, dass Ihr Antrag § 10 Abs. 1 S. 2 IFG M-V schriftlich zu stellen ist. Eine Email ist nicht zur Wahrung des Schriftformerfordernisses geeignet. Auf § 3a Abs. 2 VwVfG M-V wird verwiesen. Darüber hinaus gebe ich im Hinblick auf einen von Ihnen ggf. noch zu stellenden Antrag folgende Hinweise: Gegenstand der von Ihnen angekündigten Anfrage ist eine Bestandsanlage aus den 70er Jahren. Es handelt sich um eine Anlage nach BImSchG, für welche aktuell die Zuständigkeit bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern als Genehmigungsbehörden liegt. Kontakt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin; Tel: 0385-595860 Beim Landkreis Nordwestmecklenburg werden daher aktuell keine Vorgänge zu zentralen Genehmigungsfragen geführt. Vorhanden sind Akten zu einzelnen im Bezug auf die Gesamtanlage untergeordneten bauordnungsrechtlichen Vorgängen und ggf. Archivstücke von Rechtsvorgängern des Landkreises. Für das Zusammentragen der obenstehenden Vorgänge und Aktenstücke wären vertiefte Recherchearbeiten erforderlich. Nach einer vorläufigen Einschätzung wäre hierfür ein Verwaltungsaufwand von 4 Zeitstunden erforderlich, weshalb gem. § 4 IFGKostVO M-V für die Antragsbearbeitung mit Verwaltungsgebühren iHv mindestens 232,00 € zu rechnen ist. Dabei ergibt sich der Kostenrahmen von 10 € bis 500 € gemäß Tarifstellen der Anlage nach IFGKostVO M-V i.V.m. dem Gebührenerlass des Finanzministeriums M-V vom 09.04.2018 für den gehobenen. Dienst mit 58,00 €/Std. Im Falle einer Antragstellung beabsichtige ich einen entsprechenden detaillierten Kostenvorschuss festzusetzen. Gemäß §§ 7 und 9 IFG M-V ist Dritten, deren Belange durch den Antrag berührt sein können, vor einer Auskunft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ihre Antragsankündigung enthält eine Reihe von Fragestellungen zu rechtlichen Einschätzungen, Sachverhaltsbeurteilungen und behördlichen Handlungsabsichten. Ich kann nicht erkennen, dass es für solche Anfragen außerhalb der dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren, welche die in ihren subjektiven Rechten Berührten betreffen können, eine Rechtsgrundlage gibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], zunächst weise ich darauf hin, daß ich meinen Antrag schriftlich gestellt habe, sonst hätten S…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
24. Juni 2021 18:00
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], zunächst weise ich darauf hin, daß ich meinen Antrag schriftlich gestellt habe, sonst hätten Sie ja nicht darauf geantwortet. Durch die vollständige Adressangabe stehe ich als diejenige Person, von der die auf elektronischem Wege übermittelten Erklärungen abgegeben wurden, hinreichend fest. Zudem wurde mein Antrag per Fax an Ihre Behörde versandt. Ich hatte Sie gebeten, meinen Antrag im Falle einer Nichtzuständigkeit an die zuständige Behörde - in diesem Fall das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin - weiterzuleiten. Sie schreiben im weiteren Verlauf, eine Anfrage wäre mit Kosten verbunden. Heißt das, daß Sie mir doch zumindest einige Fragen beantworten können, oder bezieht sich dieser Abschnitt lediglich auf die Weiterleitung meiner Anfrage an das StALU MV? Mein Antrag enthält keine Fragestellungen zu rechtlichen Einschätzungen, Sachverhaltsbeurteilungen und behördlichen Handlungsabsichten, sondern legiglich konkrete Sachfragen. Welche Verwaltungsverfahren sind denn Ihrer Meinung nach für Sachverhaltsfragen vorgesehen? Daß Dritten, deren Belange durch den Antrag berührt sein können, vor einer Auskunft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, ist mir bekannt. Ich bitte Sie daher nochmals freundlich, meinen Antrag weiterzuleiten, falls Ihre Behörde hierfür nicht zuständig ist, oder meinen Antragseingang zu bestätigen und diesen zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221806 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH &a…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
4. August 2021 17:49
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen“ vom 03.06.2021 (#221806) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221806/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich nochmals Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage vom 03.06.2…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
8. Juli 2022 18:26
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit nehme ich nochmals Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage vom 03.06.2021. Diese ist bis heute nicht beantwortet worden. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Monate überschritten. Ich gebe Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, dieses nachzuholen. Ich bin erstaunt über diese Art der Arbeitsauffassung. Sollten Sie nicht innerhalb eines Monats antworten, sehe ich mich gezwungen, eine Untätigkeitsklage gegen Sie zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Nordwestmecklenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 15.07.2022 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleite…
Von
Landkreis Nordwestmecklenburg
Betreff
Automatische Antwort: WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
8. Juli 2022 18:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 15.07.2022 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte f?r Terminabstimmungen an: Frau D. Brendem?hl 03841/30406301 <<E-Mail-Adresse>> Frau B.Ebel 03841/30406302 bzw. <<E-Mail-Adresse>> oder an meinen Stellvertreter, Herrn T. M?ller: Herr T.M?ller 03841-30403612 bzw. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Gr??en
Landkreis Nordwestmecklenburg
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst weise ich Ihre Anschuldigung, dass Ihre Anfrage vom 03.06.2021 b…
Von
Landkreis Nordwestmecklenburg
Betreff
AW: WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
18. Juli 2022 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst weise ich Ihre Anschuldigung, dass Ihre Anfrage vom 03.06.2021 bis heute unbeantwortet ist, auf das Entschiedenste zurück. Bereits am 23.06.2021 wurde Ihnen auf Ihre Anfrage geantwortet. Gerne stelle ich noch einmal klar, dass es sich bei der Schweinezucht- und Mastanlage Losten um eine Altanlage aus DDR-Zeiten handelt und diese somit vor dem 01. Juli 1990 errichtet worden ist. Gemäß § 67a BImSchG musste eine genehmigungsbedürftige „Altanlage“ innerhalb von sechs Monaten nach v.g. Zeitpunkt der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige ist nach Auskunft der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem heutigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), am 27.12.1990 ordnungsgemäß erfolgt. Da es sich um eine nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage handelt, liegt die Zuständigkeit, auch für die Einsicht in Genehmigungsunterlagen, bei der Genehmigungsbehörde, hier dem StALU WM. Der unteren Bauaufsichtsbehörde liegen nach eigener Recherche zu der Anlage keine Bestandsunterlagen vor. Zur Feststellung brandgefährlicher Zustände dient die Brandverhütungsschau. Sie dient damit u.a. auch der Klarstellung, ob eine Tierrettung im Brandfall gewährleistet ist. Die Brandverhütungsschau umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken, eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichen Kulturgut ermöglichen. Grundlage für die Brandverhütungsschau bildet § 3 der Verordnung über die Brandverhütungsschau (BrdverhschauVO M-V) i.V.m. § 19 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V). In der Schweinezucht- und Mastanlage Losten erfolgte am 06.10.2021 eine Brandverhütungsschau. Gemäß § 2 BrdverhschauVO M-V sind Brandverhütungsschau mindestens in Zeitabständen von fünf Jahren in baulichen Anlagendurchzuführen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind, durchzuführen. Zu diesen baulichen Anlagen gehören z.B. auch landwirtschaftliche Betriebe. Aufgrund der o.g. Ausführungen zur Zuständigkeit der „Altanlage“ darf ich Sie bitten , Ihre Fragen zu Spaltböden, Güllekanälen etc. an die o.g. Genehmigungsbehörde zu senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Welche Mängel wurden bei der letzten Brandverhütun…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
2. August 2022 10:17
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Welche Mängel wurden bei der letzten Brandverhütungsschau am 06.10.2021 festgestellt? Welche Auflagen wurden zur eventuellen Beseitigung dieser Mängel erlassen? Wer war und ist für die Kontrolle der Erfüllung dieser Auflagen zuständig? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider habe ich hier noch keine Antwort erhalten. Ich bitte letztmalig um Erledigun…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Brandschutz in der Tierzucht Gut Losten GmbH & Co KG in Bad Kleinen [#221806]
Datum
15. September 2022 19:11
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich hier noch keine Antwort erhalten. Ich bitte letztmalig um Erledigung bis zum 15.10.2022. Sollten Sie auch diese Frist verstreichen lassen, sehe ich mich leider gezwungen, eine Untätigkeitsklage über Fragdenstaat gegen Sie anzustrengen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>