Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sanbeiendorf

Anfrage an: Landkreis Börde

Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet 1, 39517 Burgstall, OT Sandbeiendorf, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz.
Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?
Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?
Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?
Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?
Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?
Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?
Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?
Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?
Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, a…
An Landkreis Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sanbeiendorf [#221808]
Datum
3. Juni 2021 13:28
An
Landkreis Börde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet 1, 39517 Burgstall, OT Sandbeiendorf, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz. Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet? Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können? Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt? Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert? Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant? Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff? Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt? Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden? Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221808 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Börde
Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sandbeiendorf [#221808] / Sehr Antragsteller/in
Von
Landkreis Börde
Betreff
Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sandbeiendorf [#221808] /
Datum
15. Juni 2021 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 03.06.2021 mit dem Antrag auf Auskünfte zum Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sandbeiendorf wurde mir zur abschließenden Bearbeitung übergeben. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Entsprechend der von Ihnen gestellten Fragen müssen in unserem Haus zwei Fachämter für die Beantwortung beteiligt werden. Somit werden Ihre gestellten Fragen gemäß dem UIG und dem IZG LSA beantwortet. Eine Auskunftserteilung nach beiden Gesetzen ist nicht kostenfrei und richtet sich nach dem benötigten Verwaltungsaufwand. Ihre Fragen wurden den Fachämtern mit der Bitte auf Beantwortung übergeben, sobald von Ihnen ein finaler Auftrag dafür vorliegt. Sie baten um vorherige Information über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie über die voraussichtlichen Kosten. Nach erster Information durch das Bauordnungsamt werden zur Recherche mindestens 3 Stunden veranschlagt. Somit liegt hier der Kostenaufwand bei ca. 170 Euro. Es ist davon auszugehen, dass der gleiche Zeitaufwand auch vom Amt für Natur und Umwelt benötigt wird. Damit werden die Ihnen in Rechnung zu stellenden Kosten bei mindestens 300 – 350 Euro liegen. Ich bitte Sie meine E-Mail und die Kostenübernahme zu bestätigen, um den Fachämtern den Auftrag erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Börde
Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sandbeiendorf [#221808 Sehr Antragsteller/in Ih…
Von
Landkreis Börde
Betreff
Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sandbeiendorf [#221808
Datum
21. Juni 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihrer Anfrage betreffend kann ich Ihnen zur Information mitteilen, dass mir das Bauordnungsamt die Beantwortung Ihrer Fragen 5 und 6 mitgeteilt hat. Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Antwort: 31.07.2019 – Nachschau am 23.11.2020 Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant? Antwort: 2024 Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 kann das Bauordnungsamt keine Aussage treffen, da sich der Vorgang noch in Bearbeitung befindet und derzeit Abstimmungen zwischen dem Betreiber der Anlage und dessen Planer stattfinden. Zur Beantwortung der Fragen 7 bis 10 wurde das Amt für Umwelt und Natur befragt. Hier wurde mir mitgeteilt, dass bei Objekten dieser Art das Landesverwaltungsamt die Federführung hat. Ihre Anfrage wurde deshalb zuständigkeitshalber gemäß UIG an den UIG-Beauftragten beim Landesverwaltungsamt weitergeleitet. Für die Beantwortung der Fragen 5 und 6 werden keine Gebühren/Auslagen gem. IZG-LSA erhoben. Ich bitte um eine kurze Bestätigung über den Erhalt dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sandbeiendorf [#221808 [#221808] Sehr <&l…
An Landkreis Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sandbeiendorf [#221808 [#221808]
Datum
29. Juni 2021 14:11
An
Landkreis Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der beiden Fragen und die Weiterleitung meines Antrags an die zuständige Stelle. Eine Verlängerung der Antragsfrist aufgrund der Anhörung des Unternehmens um einen Monat stellt in diesem Zusammenhang meinerseits kein Problem dar, sollte dies erforderlich sein. Den mit meinen konkreten Sachfragen verbundenen Verwaltungsaufwand halte ich für überschaubar, die von Ihnen veranschlagten Kosten für unverhältnismäßig. An der Beantwortung meiner Fragen besteht aufgrund der aktuellen Debatte um Brandschutz in Tierhaltungsanlagen, insbesondere nach der Katastrophe in Alt Tellin mit 57.000 toten Tieren von vielen Seiten ein enormes öffentliches Interesse. Es geht um den Schutz von Umwelt, Menschen und Tieren. Ich bitte Sie daher nochmals freundlich um die Beantwortung meiner Fragen auf unkompliziertem elektronischem Weg. Vorab vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221808/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr (über den Web-Service "Fragdenstaat" gestellter) UIG-Antrag vom 15.06.2021 (Posteingang per Weiterle…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr (über den Web-Service "Fragdenstaat" gestellter) UIG-Antrag vom 15.06.2021 (Posteingang per Weiterleitung durch den Landkreis Börde) hinsichtlich Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG Sandbeiendorf; hier: Eingangsbestätigun
Datum
30. Juni 2021 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr im Betreff genannter UIG-Antrag ist bei mir eingegangen. Nach meinen erforderlichen Abstimmungen mit dem Referatsbereich Anlagenüberwachung (402.e) werde ich mich wieder - zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage - an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr (über den Web-Service "Fragdenstaat"gestellter) UIG-Antrag vom 15.06.2021 (Posteingang per Weiterlei…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr (über den Web-Service "Fragdenstaat"gestellter) UIG-Antrag vom 15.06.2021 (Posteingang per Weiterleitung durch den Landkreis Börde) wg. Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanl. GmbH Sandbeiendorf; hier: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage
Datum
15. Juli 2021 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach dem Ergebnis meiner erfolgten Abstimmung mit dem Referatsbereich Anlagenüberwachung (402.e) beantworte ich Ihre im Betreff genannte UIG-Anfrage wie folgt: Hinsichtlich der von Ihnen nachgefragten Unterlagen zum vorbeugenden Brandschutz hinsichtlich der Tierzuchtanlage (TZA) verweise ich auf den als Anlage anbei befindlichen Genehmigungsbescheid gem. § 16 BImSchG vom 27.03.1997 und auf die dort im Kapitel II, Ziffern 6.1 bis 6.8, enthaltenen Festlegungen zum Brandschutz. Darüber hinaus beantworte ich Ihre 10 weiteren Fragen wie folgt: Frage 1 - Wie wird im Brandfall die Rettung der Tiere gewährleistet? In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Regelungsinhalt der Ziffern 6.6 bis 6.8 des o.g. und anbei befindlichen Genehmigungsbescheids: Die Ziffer 6.8 v.g. Genehmigung verpflichtet den Betreiber der Tierhaltungsanlage alle ins Freie führende Türen nach Außen aufschlagen zu lassen. Die Ziffer 6.7 v.g. Genehmigung verpflichtet den Betreiber der Tierhaltungsanlage eine Brandschutzordnung nach 14096 aufzustellen. Und die Ziffer 6.6 v.g. Genehmigung verpflichtet den Betreiber der Tierhaltungsanlage Möglichkeiten zur Brandmeldung an die Leitstelle des Landkreises vorzuhalten. Frage 2 - Ist das Gebäude so gebaut, dass mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können? Diese Frage kann von mir nicht beantwortet werden. I.d.Z. weist der Referatsbereich Anlagenüberwachung darauf hin, dass der Landkreis Börde bezüglich des Brandschutzes der richtige Ansprechpartner ist. (Hinweis: Der Landkreis Börde könne Fragen zum vorbeugenden Brandschutz wohl aufgrund fehlender Unterlagen und eines noch ausstehenden Abstimmungsbedarfs zwischen dem Bauherrn und dem Planer derzeit noch nicht abschließend beantworten.) Frage 3 - Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zu Grunde gelegt? Das Brandschutzkonzept liege hier nicht vor und könne bei der zuständigen Brandschutzbehörde, hier dem Landkreis Börde erfragt werden. Frage 4 - Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert? Zu dieser Frage könne seitens des Referatsbereichs Anlagenüberwachung (402.e) keine Antwort gegeben werden. Frage 5 und Frage 6 - Wann wurde die letzte Brandverhütungsschau durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant? Am 31.07.2019 - Nachschau am 23.11.2020 sowie die nächste Brandverhütungsschau im Jahr 2024 wie der Landkreis Börde, Brandschutzbehörde, mitteilte. Frage 7 - Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff? Fachspezifisch sei diese Frage durch das Veterinäramt des Landkreises Börde zu beantworten. Frage 8 - Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt? In der Anlage Burgstall, OT Sandbeiendorf würden, wie in der Praxis üblich sei, die Volumina der Güllekanäle dem Gesamtvolumen der in einer Anlage zur Verfügung stehenden Güllelagerkapazitäten zugerechnet. Frage 9 - Gehe ich recht in der Annahme, dass die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden? In der Anlage Burgstall, OT Sandbeiendorf habe jeder Stall bzw. jedes Abteil eines Stalles eine eigene Güllegrube, woraus die angefallene Gülle dem zentralen Güllekanal eines jeden Stalles zugehe. Die zentralen Güllekanäle eines jeden Stalles würden einem Leitungssystem zugehen, mit dem die Gülle entweder zur Zwischenlagerung in geeigneten Behältern oder als direkter Input zur Verwertung in einer Biogasanlage abgegeben werde. Dem Referatsbereich Anlagenüberwachung (402.e) lägen zur Konzentration methanhaltiger Faulgase keine Unterlagen vor. Frage 10 - Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert? In allen Ställen der Anlage Burgstall, OT Sandbeiendorf seien technische Einrichtungen zur Zwangsbe- und Entlüftung installiert, die im Unterdruck betrieben würden. Dabei erfolge die Zwangsbelüftung der Ställe entweder über die Traufen an der Längsseite der Dächer gemäß der o.g. und anbei befindlichen § 16 BImSchG Genehmigung vom 27.03.1997 und sei auch im Jahr 2011 baurechtlich genehmigt über die Güllekeller der Ställe. Diese Zwangsbe- und Entlüftungsanlagen seien gemäß geltender technischer Vorschriften, hier der DIN 18910, errichtet und in Betrieb. (Hinweise: Hinsichtlich der Frage Nr. 8 und der Frage Nr. 9, in Bezug auf die Verbindung der Güllekanäle untereinander, sei der Landkreis Börde - untere Wasserbehörde - der richtige Ansprechpartner. Hinsichtlich der Frage Nr. 9, in Bezug auf die methanhaltigen Faulgase und der Frage Nr. 10 sei der Landkreis Börde - untere Brandschutzbehörde - der richtige Ansprechpartner.) Weiterhin sei Ansprechpartner hinsichtlich der baurechtlichen Genehmigung der o.g. Tierzuchtanlage: Landkreis Börde Frau Lorenz Postfach 100153 39331 Haldensleben Vor dem Hintergrund der digitalen und noch kürzeren Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage werde ich für die Bearbeitung Ihres UIG-Antrages insgesamt keine Kosten erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr UIG-Antrag vom 15.06.2021 (Posteingang per Weiterleitung durch den Landkreis Börde) wg. Brandschutz in der…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr UIG-Antrag vom 15.06.2021 (Posteingang per Weiterleitung durch den Landkreis Börde) wg. Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanl. GmbH Sandbeiendorf; hier: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage [#221808]
Datum
20. Juli 2021 17:53
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Mühe und die Beantwortung der Fragen. Ich möchte dennoch einmal nachhaken. Frage 2 - Bitte leiten Sie meine Frage an die Brandschutzbehörde des Landkreises Börde weiter. Frage 3 - Da das Brandschutzkonzept nicht vorliegt, leiten Sie auch diese Frage bitte an die zuständige Brandschutzbehörde weiter. Frage 4 - Bitte leiten Sie diese Frage an das Natur- und Umweltamt des Landkreises Börde weiter. Frage 7 - Bitte leiten Sie diese Frage an das von Ihnen als zuständig angezeigte Veterinäramt weiter. Fragen 9, 10 - Bitte leiten Sie auch diese Fragen an die untere Brandschutzbehörde weiter. Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe. Angesichts der immensen Gefahren im Brandfall ist die Beantwortung der Fragen von großer Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221808/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr UIG-Antrag v. 15.06.2021 wg. Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. Handels KG, OT Sand…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr UIG-Antrag v. 15.06.2021 wg. Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. Handels KG, OT Sandbeiendorf; hier: Ergänzende Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage auf Grundlage Ihrer Ergänzungs-E-Mail vom 20.07.2021
Datum
30. August 2021 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer im Betreff genannten Ergänzungs-E-Mail baten Sie um Weiterleitung Ihrer UIG-Fragen Nr. 2, 3, 4, 7, 9 und 10 an den Landkreis Börde. Diesbezüglich fand inzwischen eine Abstimmung des Referatsbereichs Überwachung (402.e) mit dem Landkreis Börde statt. Nach dem Ergebnis dieser Abstimmung und meiner weiteren Abstimmung mit dem Referatsbereich 402.e beantworte ich Ihre UIG-Anfrage ergänzend wie folgt: 2. Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können? Es ist nicht vorgesehen die Tiere in Freie zu bringen, da sie im Falle eines Brandes in einen anderen sicheren Stallbereich gebracht werden (siehe auch unten Frage 4 i.V.m. Frage 1). 3. Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt? Ein qualitatives oder quantitatives Szenario wurde im Brandschutznachweis nicht herangezogen (siehe auch unten Frage 4 i.V.m. Frage 1). 4. Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert? Es ist nicht vorgesehen die Tiere in Freie zu bringen, da sie im Falle eines Brandes in einen anderen sicheren Stallbereich gebracht werden. Hinsichtlich einer ausführlichen Beschreibung hierzu (wie auch zu den Fragen 2 und 3) hat der Landkreis Börde zu Ihrer Frage 1 die folgende Beantwortung zugearbeitet: 1. Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet? "Die Rettung von Tieren ist nur bedingt möglich. Schweine verlassen in der Regel nicht die Buchten ohne vom Menschen getrieben zu werden. Bei Gefahr suchen die Tiere instinktiv die "sichere Bucht / den sicheren Stall" auf. Bei Schweinen handelt es sich nicht um Fluchttiere, die selbstständig vor unbekannten Gefahren fortlaufen. Zudem sind die Tiere keinen Freigang gewohnt. Fühlen sich Schweine massiv bedroht, zeigen sie eine ausgeprägte Aggressivität durch lautes Quieken und eventuelles Beißen. Der Umgang bzw. das Treiben von Schweinen verlangt ein umsichtiges Arbeiten und eine förderliche Ruhe. Eine insbesondere im Brandfall vorhandene Hektik sowie den Tieren unbekannte Personen und Geräusche verhindern dadurch eine effektive Tierrettung. Die Schweine können daher auch zu einer Gefahr für die Einsatzkräfte und Mitarbeiter werden. Eine Tierrettung ist nur in Absprache mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr durchzuführen. Des Weiteren kann die plötzliche und hastige Vertreibung aus dem gewohnten Lebensumfeld bei den Tieren zu so extremem Stress führen, dass diese vereinzelt einen Herzinfarkt erleiden. Im Objekt sind daher mehrere unterstützende Einrichtungen vorhanden, um die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweine aus ihren Ställen geholt werden müssen, so gering wie möglich zu halten: · Die Detektion eines möglichen Brandes erfolgt wesentlich schneller als bei einer temperaturabhängigen Brandmeldeanlage nach den einschlägigen Vorschriften. Wie in Abschnitt 5.13 beschreiben, erfolgt die Auslöschung der Alarmierung bereits bei einer Temperaturabweichung von 5 K. Es erfolgt ein Signal an das Mobiltelefon das Diensthabenden, der im Notfall die Leistelle des Landkreises über Notruf alarmieren kann. Wenn der Diensthabende das Signal nicht innerhalb einer bestimmten Frist quittiert, erfolgt eine automatische Weiterleitung an einen 24 h am Tag besetzten Wachdienst, der umgehend die Feuerwehr alarmiert. Organisatorisch ist es so eingerichtet, dass rund um die Uhr mindestens zwei Diensthabende in der Anlage sind. · Zusätzlich zu den vorhandenen Schutzeirichtungen, wie einer Blitzschutzanlage, und einer Sicherheitsstromversorgung für die gesamten Stallgebäude sowie der üblichen Ausrüstung mit Feuerlöschern sind in den Gebäuden an markanten Punkten eingerichtete Löschwasseranschlüsse für die Angriffstrupps der Feuerwehr vorhanden. · Abschließend ist das Objekt in mehrere Brand- und Rauchabschnitte unterteilt, sodass ein sicherer Bereich auf kurzem Weg erreichbar ist, insbesondere auch wenn die Tiere einen Bereich verlassen müssen. Grundsätzlich sind die Maßnahmen jedoch dafür ausgelegt, dass dies nicht erforderlich ist." [Brandschutznachweis 12.04.2017, Sachverständigengesellschaft Dr. Port mbH, Seite 33-34, Kap. 5.10.1] 7. Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff? Die Aktensichtung weist zwei Ausführung auf, eine aus schwerentflammbaren Kunststoffe und eine aus Stahlbeton. 9. Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden? Die Güllekeller der Ställe sind in Längsrichtung einmal unterteilt. Eine Aussage über die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen kann nicht getroffen werden. 10. Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert? Über eine Luftabsaugung unterhalb der Spaltenböden liegen keine Informationen vor. In seiner Zuarbeit hinsichtlich der oben aufgeführten Beantwortung der Frage 1 hat sich der LK Börde auf einen Brandschutznachweis aus dem Jahre 2017 bezogen (s.o.) Dieser sei Bestandteil eines laufenden Änderungsgenehmigungsverfahrens im Referatsbereich Genehmigung (402.b). Die Antragsunterlagen in diesem Verfahren seien noch nicht vollständig, da seitens des Referatsbereichs 402.b noch weitere Nachforderungen zu den bisher vorgelegten Antragsunterlagen bestünden. Für die ergänzende Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage werde ich insgesamt keine Kosten erheben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr UIG-Antrag v. 15.06.2021 wg. Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. Handels KG, OT …
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: Ihr UIG-Antrag v. 15.06.2021 wg. Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. Handels KG, OT Sandbeiendorf; hier: Ergänzende Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage auf Grundlage Ihrer Ergänzungs-E-Mail vom 20.07.2021 [#221808]
Datum
8. September 2021 13:01
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die umfassende und unkomplizierte Beantwortung meiner Auskunftsanfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221808/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>