Brandschutz zu BBI - Brief vom 28.12.2012

Der Brief der Bauaufsichtsbehörde an die Brandschutzplaner des BBI vom 28.12.2012.

Der Artikel von der BILD Zeitung nimmt dazu Bezug: http://www.bild.de/news/inland/flughafen-berlin-brandenburg-international/eroeffnung-erst-2015-27980714.bild.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2013
  • Frist
    7. Februar 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz zu BBI - Brief vom 28.12.2012
Datum
6. Januar 2013 22:15
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Der Brief der Bauaufsichtsbehörde an die Brandschutzplaner des BBI vom 28.12.2012. Der Artikel von der BILD Zeitung nimmt dazu Bezug: http://www.bild.de/news/inland/flughafen-berlin-brandenburg-international/eroeffnung-erst-2015-27980714.bild.html
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag auf Akteneinsicht wurde zuständigkeit…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
10. Januar 2013 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag auf Akteneinsicht wurde zuständigkeitshalber an die Akten führende Stelle im Landkreis Dahme-Spreewald, Bauordnungsamt, Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen, Telefonnummer 03375 / 26 24 21, E-Mail <<E-Mailadresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Brands…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
17. Februar 2013 18:28
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Brandschutz zu BBI - Brief vom 28.12.2012" vom 06.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Meine E-Mail vom 13.01.2013 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass Sie nunmehr auch Ihre Kontaktda…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
Meine E-Mail vom 13.01.2013
Datum
18. Februar 2013 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass Sie nunmehr auch Ihre Kontaktdaten beifügen. Entsprechend Ihrer Bitte in Ihrer E-Mail vom 08.01.2013 habe ich Ihren Antrag an die zuständige aktenführende Stelle (Landkreis Dahme-Spreewald) weitergeleitet und Sie über die Weiterleitung mit E-Mail vom 10.01.2013 unterrichtet. Die Stelle, die die Akten führt, ist auch für die Einsichtnahme verantwortlich. Meine E-Mail vom 10.01.2013 füge ich vorsorglich anbei. Ihre erneute Anfrage leite ich zuständigkeitshalber ebenfalls an die zuständige aktenführende Stelle weiter. Für Rückfragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Februar 2013
Status
Anfrage abgelehnt