Brandschutzbedarfsplan

Den aktuellen Brandschutzbedarfsplan von Sankt Augustin.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2016
  • Frist
    9. Juli 2016
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Michael Bramer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
Michael Bramer
Betreff
Brandschutzbedarfsplan [#17008]
Datum
7. Juni 2016 16:38
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Brandschutzbedarfsplan von Sankt Augustin.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Hallo Herr Bramer, unter folgendem Link finden sie den BSBP unter Fortschreibung 2014. http://session.sankt-augu…
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
Antw: Brandschutzbedarfsplan [#17008]
Datum
13. Juni 2016 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Bramer, unter folgendem Link finden sie den BSBP unter Fortschreibung 2014. http://session.sankt-augustin.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2006018771&search=1 MfG Herbert Maur Leiter der Feuerwehr Gartenstraße 27a 53757 Sankt Augustin 02241-243616 02241-24377616 0160-3680840 >>> Michael Bramer <<Name und E-Mail-Adresse>> 07.06.2016 16:38 >>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen Brandschutzbedarfsplan von Sankt Augustin. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen * IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach * 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach *5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf * 5 Abs. 2 IFG NRW, * 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach *5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Michael Bramer
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke, ich habe ihn gefunden, auch wenn der Link in Ihrer Mail leider nicht funkti…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
Michael Bramer
Betreff
AW: Antw: Brandschutzbedarfsplan [#17008]
Datum
13. Juni 2016 22:18
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke, ich habe ihn gefunden, auch wenn der Link in Ihrer Mail leider nicht funktionierte. Dieser sollte funktionieren: http://session.sankt-augustin.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2006018771 Nochmals vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer Anfragenr: 17008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>