Brandschutzbedarfsplan

Brandschutz-/Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Oberstdorf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2024
  • Frist
    21. Dezember 2024
  • Ein:e Follower:in
Lukas Husemann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Brandschutz-/Feuerwehrbedarfsplan …
An Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu- Details
Von
Lukas Husemann
Betreff
Brandschutzbedarfsplan [#322501]
Datum
19. November 2024 11:04
An
Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Brandschutz-/Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Oberstdorf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lukas Husemann Anfragenr: 322501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/322501/ Postanschrift Lukas Husemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Husemann
Lukas Husemann
Guten Tag, ich wüsste gerne, ob die Anfrage bei Ihnen eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Lukas Husemann …
An Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu- Details
Von
Lukas Husemann
Betreff
AW: Brandschutzbedarfsplan [#322501]
Datum
2. Dezember 2024 12:31
An
Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich wüsste gerne, ob die Anfrage bei Ihnen eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Lukas Husemann Anfragenr: 322501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/322501/
Lukas Husemann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzbedarfsplan“ vom 19.11.2024 (#322501) wurde von Ihnen n…
An Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu- Details
Von
Lukas Husemann
Betreff
AW: Brandschutzbedarfsplan [#322501]
Datum
23. Dezember 2024 11:12
An
Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzbedarfsplan“ vom 19.11.2024 (#322501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lukas Husemann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu-
Sehr geehrter Herr Husemann, vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an dem Feuerwehrbedarfsplan des Markt…
Von
Gemeinde Oberstdorf - Landkreis Oberallgäu-
Betreff
AW: Brandschutzbedarfsplan [#322501]
Datum
3. Januar 2025 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Husemann, vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an dem Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Oberstdorf. Leider ist es uns nicht möglich Ihrem Auskunftsersuchen nachzukommen. Ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 BayDSG ist nur mit einem berechtigten Interesse möglich, was wir aus Ihrer Anfrage nicht entnehmen können. In Ihrer E-Mail beziehen Sie sich auch auf das Bayerische Umweltinformationsgesetz. Dieses soll gemäß Art. 3 Abs. 1 BayUIG "den freien Zugang zu Umweltinformationen" ermöglichen. Was zu den Umweltinformationen im Sinne dieses Gesetzes zählt, ist im § 2 Abs. 3 UIG legal definiert. Die Grenzen des Anwendungsbereichs ergeben sich aus dem § 2 UIG. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält keine Umweltinformationen im Sinne des UIG. Es sind auch keine Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen, was Sie in Ihrer Mail erwähnt haben. Die Kenntnis von Details der Gefahrenabwehrfähigkeiten und der Brandschutzplanung des Marktes Oberstdorf muss auf den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personenkreis beschränkt bleiben. Es dürfen keine konkreten Angaben zum Ist-Zustand und etwaigen strategischen Überlegungen im Bereich Brandschutz bekannt werden, weil diese Kenntnisse dazu missbraucht werden könnte, absichtlich schwere Gefahrenlagen auszulösen oder gar Schäden zu verursachen. Dem Bekanntwerden der Informationen aus dem Feuerwehrbedarfsplan stehen die Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit bzw. berechtigte Interessen Einzelner entgegen. Die Schwärzung der entsprechenden Daten aus dem Feuerwehrbedarfsplan wäre mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen