Brandschutzbedarfsplan der Stadt Eppelheim

Anfrage an: Stadt Eppelheim

Leider kann ich im Internet den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Eppelheim nicht finden. Können Sie mir diesen bitte zusenden oder aber mir eine URL zum Download nennen?

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung. Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um barrierefreie Dokumente (keine Scans).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2016
  • Frist
    8. September 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leider kann ic…
An Stadt Eppelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Eppelheim [#17508]
Datum
9. August 2016 20:57
An
Stadt Eppelheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider kann ich im Internet den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Eppelheim nicht finden. Können Sie mir diesen bitte zusenden oder aber mir eine URL zum Download nennen? Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung. Sollten Schriftstücke zur Verfügung gestellt werden, bitte ich ausdrücklich um barrierefreie Dokumente (keine Scans).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Eppelheim
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir…
Von
Stadt Eppelheim
Betreff
AW: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Eppelheim [#17508]
Datum
9. August 2016 21:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Eppelheim
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Eppelheim Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen den aktuellen Feu…
Von
Stadt Eppelheim
Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Eppelheim
Datum
11. August 2016 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Eppelheim zur weiteren Verwendnung. Mit freundlichen Grüßen