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Brandschutzbedarfsplan und aktuelle Brandschutzsatzung

Anfrage an: Marpingen, Gemeinde

Bitte senden Sie mir die aktuelle Brandschutzsatzung und der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Marpingen zu.

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Marpingen, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzbedarfsplan und aktuelle Brandschutzsatzung [#19787]
Datum
5. Januar 2017 17:26
An
Marpingen, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die aktuelle Brandschutzsatzung und der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Marpingen zu. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Marpingen, Gemeinde
WG: Bitte um Übersendung Ihrer Brandschutzsatzung und des Brandschutzbedarfsplans Sehr geehrtAntragsteller/in de…
Von
Marpingen, Gemeinde
Betreff
WG: Bitte um Übersendung Ihrer Brandschutzsatzung und des Brandschutzbedarfsplans
Datum
25. Januar 2017 16:57
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in der Zusendung unserer Brandschutzsatzung steht nichts entgegen, leider ist die Brandschutzsatzung vom Dezember 1995 und veraltet und wurde neu überarbeitet, aber noch nicht verabschiedet vom Gemeinderat, nun gibt es seit 12.01.2017 eine neue Musterbrandsatzung, das heißt, dass die alte Satzung wieder neu überarbeitet wird und in etwa 3 bis 4 Monaten in Kraft tritt. Ich würde Ihnen empfehlen, in einem halben Jahr wieder anzufragen, um die aktuelle Version zu erhalten. Sollten Sie dennoch Interesse an der alten Brandschutzsatzung haben, so geben Sie mir kurz Bescheid. Den Brandschutzbedarfsplan kann ich Ihnen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ( Verweis auf § 1 SIFG, § 3 Nr. 2 IFG ) nicht übersenden. Die VV zu § 3 Abs. 2, Abs. 3 SBKG (http://www.lfws.saarland.de/medien/inhalt/VVPlanung_Amtsblatt.pdf ) zeigt deutlich, dass der Bedarfsplan Inhalte aufführen, die schon aus Gründen der Terrorabwehr nicht öffentlich bekannt sein sollten. Mit freundlichen Grüßen
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