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Brandschutzbedarfsplan und aktuelle Brandschutzsatzung

Bitte senden Sie mir die aktuelle Brandschutzsatzung und der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Stadt St. Wendel und Ihrer Ortsteile zu.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An St. Wendel, Kreisstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzbedarfsplan und aktuelle Brandschutzsatzung [#19789]
Datum
5. Januar 2017 17:33
An
St. Wendel, Kreisstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die aktuelle Brandschutzsatzung und der aktuelle Brandschutzbedarfsplan der Stadt St. Wendel und Ihrer Ortsteile zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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St. Wendel, Kreisstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag vom 05.01.2017 auf Akteneinsicht nach § 1 Des Saarländischen Information…
Von
St. Wendel, Kreisstadt
Betreff
Brandschutzbedarfsplan und aktuelle Brandschutzsatzung
Datum
11. Januar 2017 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag vom 05.01.2017 auf Akteneinsicht nach § 1 Des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes kann in dieser Form nur in Teilen entsprochen werden. Zum Antrag auf Zusendung der Brandschutzsatzung verweise ich auf die Homepage der Kreisstadt St. Wendel wo unter nachfolgendem Link die Satzung veröffentlicht wurde: https://www.sankt-wendel.de/fileadmin/Daten/Verwaltung/Stadtverwaltung/Ortsrecht/Feuerschutz/brandschutz.pdf Der Antrag auf Zusendung des Brandschutzbedarfsplanes erfordert die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift des Antragstellers, damit eine verwaltungsverfahrensrechtliche Zustellung des erforderlichen Bescheides möglich ist. Ihrem Antrag muss der Inhalt der Erklärung, und die Person , von der sie ausgeht, ausreichend zuverlässig entnommen werden können. Dem genügt die bloße Angabe des Namens einschließlich einer Fantasie-Mailadresse (bzw. eines Portals) nicht. Die Antragstellung per einfacher, nicht signierter E-Mail ist ausreichend, sofern durch diese der Antragsteller eindeutig identifizierbar ist. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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